Ältere Menschen mit geringem Einkommen können für ihren Urlaub eine Beihilfe aus der Rennebom-Stiftung beantragen. Voraussetzung ist, dass sie über 65 Jahre alt sind. Zudem dürfen bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Menschen mit Schwerbehinderung können einen Antrag schon mit 63 Jahren stellen.
Bezuschusst wird Urlaub von mindestens einer Woche. Die Höchstgrenze liegt bei drei Wochen. Die Höhe der Beihilfe beträgt dann bis zu 500 Euro, sofern ausreichend Stiftungsmittel vorhanden sind.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Soziales und Jugend, das die Stiftungsmittel verwaltet.