Grundsicherung in besonderen Wohnformen

Grundsicherung in besonderen Wohnformen

Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, können Leistungen für ihre Existenzsicherung beantragen, wenn ihr eigenes Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht.

Die existenzsichernden Leistungen werden in Form von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung  oder als Hilfe zum Lebensunterhalt erbracht.

Information und Beratung

  • Grundsicherung in besonderen Wohnformen0211 89-91
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz

Eingliederungshilfe