Grundsicherung in besonderen Wohnformen
Grundsicherung in besonderen Wohnformen
Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben, können Leistungen für ihre Existenzsicherung beantragen, wenn ihr eigenes Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreicht.
Die existenzsichernden Leistungen werden in Form von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder als Hilfe zum Lebensunterhalt erbracht.