Führerschein, Kraftfahrzeug und Umweltplakette
Führerschein, Kraftfahrzeug und Umweltplakette
Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss den Ansprüchen im Straßenverkehr gewachsen sein. Die zuständige Führerscheinstelle kann medizinische oder technische Gutachten als Nachweis für die Fahrtauglichkeit verlangen. Ein Führerschein kann auch mit Auflagen oder Einschränkungen versehen werden.
Menschen mit Behinderung, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" eingetragen haben, benötigen für ihr Kraftfahrzeug in ganz Deutschland keine Umweltplakette.