Beratung und Hilfeplanung

Beratung und Hilfeplanung

Der Landschaftsverband Rheinland unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einem möglichst selbstbestimmten Wohnen. Er ist zuständig für die Finanzierung von Wohnhilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe. Im Vordergrund steht der Grundsatz "ambulant vor stationär". Gemeinsam wird geklärt, welche Wohnform geeignet ist und es werden detailliert die erforderlichen Hilfen festgelegt.

Auch die nachfolgend genannten Stellen helfen weiter:

Beratung für körperlich behinderte, alte und chronisch kranke Menschen
Gesundheitsamt

Beratung für Menschen mit psychischer Erkrankung
Gesundheitsamt

Beratung für Menschen mit Suchterkrankung
Gesundheitsamt