Änderung der Beihilferegelungen
für Personen mit Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen
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Aktuelle Hinweise zu beihilferechtlichen Regelungen des Ministeriums für Finanzen NRW, die auch für den Bereich der Stadt Düsseldorf angewendet werden:
- 16. ÄnderungsVO BVO NRW (Entwurf) - gültig ab dem 01.07.2024 (herunterladen)
- 15. ÄnderungsVO BVO NRW
- Rechtsänderungen 2022
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2022.
- Rechtsänderungen 2021
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2021.
- Rechtsänderungen 2020
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2020.
- Rechtsänderungen 2019
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2019.
- Rechtsänderungen 2017
Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen. Änderung 2017. - Auswirkungen der Corona-Pandemie auf beihilferechtliche Sachverhalte. Hinweis
für Personen, die als Tarifbeschäftigte noch Anspruch auf Beihilfe haben (Einstellung vor dem 01.01.1999)
- Neufassung der Beihilfeverordnung für Tarifbeschäftigte ab 01.01.2012.
Weitere Informationen Beihilfeverordnung .
Hinweise zu Unfällen und Schadensersatzansprüchen
Grundsatz
Werden Personen, die Beihilfe beziehen oder ihre beihilfeberechtigten Angehörigen durch einen Dritten verletzt, so bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche. Wenn Sie für die mit dem Schadenereignis in Zusammenhang stehenden Aufwendungen eine Beihilfe beantragen, dann gehen die Schadensersatzansprüche in Höhe der Beihilfeleistungen nach §81 LBG auf die Beihilfestelle über. Für diese Leistungen werden die Ansprüche dann durch das CC Beihilfe geltend gemacht. Unberührt hiervon bleiben jedoch Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche auf Leistungen, die nicht im Rahmen der Beihilfe erstattet werden (zum Beispiel Materialschäden, Schmerzensgeld und Ähnliches).
Beispiele für mögliche Unfälle
- Verkehrsunfällen
- Hundebisse
- Sportunfälle
- ärztliche Haftungsfälle
- Reitunfälle
- Unfälle aus Grundstücks- / Gebäudehaftung
- Glatteis, herabstürzende Gegenstände
- tätliche Angriffe
- Unfälle im Ausland
- und andere
Verfahren
Dem Beihilfeantrag fügen Sie bitte als Anlage den "Unfallbericht zum Antrag auf Zahlung einer Beihilfe" bei. Sofern Ihnen weitere relevante Unterlagen zum Unfall vorliegen, zum Beispiel: Polizeiprotokoll, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Zeugenaussagen, anwaltlicher Schriftverkehr, Informationen der gegnerischen Versicherung oder Ähnliches, legen Sie bitte hierzu Kopien bei. Auch wenn eine Schuldfrage nicht oder noch nicht abschließend geklärt ist, sind die Unterlagen erforderlich. Ansprüche können auch aus Teilschuld geltend gemacht werden.
Liegen die Unterlagen vor, so werden Leistungen entsprechend der Beihilfeverordnung (BVO) für die Aufwendungen erbracht. Seitens des CC Beihilfe wird versucht mögliche Regressansprüche zu realisieren. (Unterlagen der Landesbediensteten werden an das zentrale Schadenersatzbüro der Bezirksregierung weitergeleitet)
Bitte kennzeichnen Sie alle Belege, die auch im weiteren Verlauf unter Umständen mit nachfolgenden Beihilfeanträgen eingereicht werden, mit "U" und dem Hinweis auf das Unfalldatum
Opfer von Gewalttaten
Opfer eines tätlichen Angriffs haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zuständig für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Nähere Informationen sind über die Info-Hotline des LVR (0800-6546546) zu erhalten. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Schadenereignis eingereicht werden. Auch hier können Sie zunächst Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen, die dann durch das CC Beihilfe beim LVR geltend gemacht werden.
Dienstunfälle
Sind Ihnen krankheitsbedingte Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Diensttätigkeit entstanden (Dienstunfälle, hierzu gehören auch Unfälle auf dem Arbeitsweg), so wenden Sie sich bitte zur Abrechnung der Aufwendungen direkt an Ihre Personaldienststelle. Hierfür ist das CC Beihilfe nicht zuständig.
Gesetzliche Unfallversicherung
Schulkinder, Auszubildende, Studierende, sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen sind während des Besuchs der entsprechenden Einrichtung gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen, entsprechende Veranstaltungen und Ausflüge sowie den Weg von und zu der jeweiligen Einrichtung. In diesen Fällen übernimmt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der ärztlichen Behandlung im Rahmen seiner Erstattungsvorschriften. Hierbei ist es wichtig direkt anzugeben, dass es sich um einen solchen Unfall handelt, damit unmittelbar eine Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallkasse erfolgen kann.
Hinweis
Sind schadenbedingt auch Dienstausfallzeiten entstanden, melden Sie dies bitte Ihrer Personaldienststelle.
Weitere Informationen
Wenn Sie im Einzelfall Nachfragen haben, beraten wir Sie gerne. Telefonisch erreichen Sie uns Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Ihre Kundenberatung im CC Beihilfe
Telefon: 0211-8921161
Telefax: 0211-8929342
Email: ccbeihilfe@duesseldorf.de
(Stand: Februar 2021)
Zu verwendende Formulare
Nutzen Sie ab sofort die neuen Antragsformulare mit weißem Hintergrund. Ältere Anträge und auf buntem Papier gedruckte Anträge verlieren ihre Gültigkeit.
In erster Linie reicht der Vordruck "Beihilfeantrag - Kurzantrag" aus. Auch in Verbindung mit dem "Beihilfeantrag - Anlage Pflege" reicht der Vordruck "Beihilfeantrag - Kurzantrag" aus.
Für Erst- oder Änderungsmeldungen verwenden Sie den "Beihilfeantrag - Erst- und Änderungsantrag".
Diese liegen zur Mitnahme im Bereich der Kundenberatung für Sie bereit oder können direkt aus dem Intranet (Formulare / Beihilfe) und Internet unter http://www.duesseldorf.de/beihilfe/f_formulare heruntergeladen werden. Somit steht Ihnen immer das aktuelle Formular zur Verfügung.
Beihilfenummer
Ihre Beihilfenummer hat sich ab März 2012 geändert (mit Ausnahme der von uns betreuten Lehrerinnen und Lehrer des Landes NRW). Die aktuelle Beihilfenummer finden Sie im Briefkopf Ihres Beihilfebescheides. Sie hat jetzt immer 11 Stellen und setzt sich wie folgt zusammen:
11100 | XX | XXXX |
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feste Zahlenfolge | unsere Zuordnung | durch Zufall ermittelt |
Aufgrund der Digitalisierung von Anträgen und Belegen ist es wichtig, sowohl den Antrag auf Beihilfe sowie sämtliche formlose Schreiben mit der neuen Beihilfenummer zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung der dazugehörigen Belege ist nicht erforderlich.
Falls Sie Ihre Beihilfenummer nicht kennen, haben wir Ihnen ein Formular zur Ermittlung der Beihilfenummer ins Netz gestellt.
Einreichen von Belegen
Aufgrund der Digitalisierung erhalten Sie die eingereichten Belege nicht mehr mit dem Beihilfebescheid zurück. Daher ist es notwendig, dass wir ausschließlich Belegkopien (zum Beispiel von Rechnungen und Rezepten) von Ihnen erhalten.
Achten Sie dabei auf eine gute Lesbarkeit Ihrer Kopien und fertigen Sie bitte bei Bedarf auch eine Kopie von der Rückseite des Belegs an.
Wichtige Empfehlung:
Für die Nachvollziehbarkeit des Beihilfebescheides (z.B. bei Kürzungen) empfehlen wir, eine Durchschrift bzw. Kopie der eingereichten Belege in Ihren Unterlagen aufzubewahren.
Besonderer Hinweis zu Kopien von Rezepten:
Wir weisen darauf hin, dass es zur korrekten und vollständigen Erfassung der Daten aus den zur Abrechnung eingereichten Rezepten unbedingt erforderlich ist, dass die Kopien gut lesbar sind (schwarzer Druck auf weißem Papier) und dass insbesondere die Pharmazentralnummer (PZN) des Medikaments und die Apothekennummer der ausgebenden Apotheke vollständig zu lesen ist.
Postweg zum Competence Center Beihilfe
Der gesamte Postverkehr in Zusammenhang mit den Beihilfeangelegenheiten wird über die Zentrale Scanstelle des Landes NRW in Detmold geleitet.
Bitte adressieren Sie daher alle Beihilfeanträge und jeden sonstigen
"Beihilfeschriftverkehr" zukünftig an die Anschrift
Zentrale Scanstelle Beihilfe
32746 Detmold
Sie können die Briefe mit der Anschrift Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold auch in die stadtinterne Post (Stadt Düsseldorf) geben.
Sie wird von der zentralen Poststelle nach Detmold weitergeleitet.
Zum Antragsversand im Bereich der uns angeschlossenen Mandaten wird auf die dortigen Regelungen verwiesen.
Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Dienstpostweges besteht nicht.
Die entsprechenden Formulare wurden im Anschriftenfeld bereits geändert.
Praxistipps
Zu bestimmten Zeiten, wie z.B. vor den Sommerferien und vor Weihnachten, kommt es erfahrungsgemäß durch ein erhöhtes Antragsaufkommen, zu längeren Bearbeitungszeiten. Um diese zu vermeiden, helfen uns mehrere auf das Jahr verteilte Beihilfeanträge.