Aktuelle Information für Beihilfeberechtigte nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

Aktuelle Information für Beihilfeberechtigte nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

Rechtsänderungen im Beihilfebereich ab dem 01.01.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahresbeginn 2012 haben sich einige Bestimmungen geändert, die sich auf das Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen auswirken.

Mit dieser Information möchten wir Sie auf Änderungen hinweisen, die sich ergeben aus:

  1. der ersten Verordnung zur Änderung der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW),
  2. der Änderung der Verwaltungsvorschriften zur BVO NRW (VVzBVO) und
  3. der Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Auf folgende Punkte möchten wir besonders hinweisen:

Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig nach Anlage 4 zur BVO NRW

Heilpraktikerleistungen sind beihilfefähig nach Anlage 4 zur BVO NRW

Für die Beihilfeberechtigten in NRW ist ein beihilferechtliches Gebührenverzeichnis erstellt worden, das als Anlage 4 Bestandteil der BVO NRW geworden ist. In dem Verzeichnis ist festgelegt, bis zu welcher Höhe die von Heilpraktikern erbrachten Leistungen bei der Beihilfefestsetzung berücksichtigt werden können.

Bestimmungen über eine Beihilfe zu Aufwendungen im Ausland wurden geändert und ergänzt:

Bestimmungen über eine Beihilfe zu Aufwendungen im Ausland wurden geändert und ergänzt:

  • Die Staaten, bei denen für ambulante Behandlungen und stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern ein Vergleich mit den Kosten, die in Deutschland entstanden wären, verzichtet werden kann, ist um die Schweiz erweitert worden.

Betreuungsbescheinigung ist beihilfefähig (Ziffer 3.2.10 der VVzBVO)

Betreuungsbescheinigung ist beihilfefähig (Ziffer 3.2.10 der VVzBVO)

Die Aufwendungen für eine vom Arzt ausgestellte Betreuungsbescheinigung, um einen Sonderurlaub nach beamtenrechtlichen Bestimmungen wegen der Erkrankung eines Kindes zu erhalten, werden als beihilfefähig anerkannt.

Zusätzliche Diagnose für eine Stoßwellentherapie ist anerkannt (Ziffer 4.1.1.3 VVzBVO)

Zusätzliche Diagnose für eine Stoßwellentherapie ist anerkannt (Ziffer 4.1.1.3 VVzBVO)

Die Kosten für eine extrakorporale Stoßwellentherapie im orthopädischen und schmerztherapeutischen Bereich können auch bei der Diagnose therapierefraktäre Achillodynie als beihilfefähig anerkannt werden. Die sonstigen Beschränkungen (insbesondere Ziffer 1800 GOÄ als Höchstgrenze) bleiben bestehen.

Keine Sprachtherapie mehr durch Heilpraktiker (Ziffer 4.1.9.2. VVzBVO)

Keine Sprachtherapie mehr durch Heilpraktiker (Ziffer 4.1.9.2. VVzBVO)

 Die übergangsweise eingeräumte Möglichkeit, Sprachtherapien durch besonders zugelassene Heilpraktiker bei der Beihilfefestsetzung zu berücksichtigen, ist entfallen. Nur die Behandlungen, die bis zum 31.12.2011 noch begonnen worden sind, können bis zum Abschluß der Maßnahme abgerechnet werden.

Allergiebettbezüge auch für ein Doppelbett (Ziffer 4.1.10.12.3 VVzBVO)

Allergiebettbezüge auch für ein Doppelbett (Ziffer 4.1.10.12.3 VVzBVO)

Bei Erwachsenen sind für die Ausstattung eines Doppelbetts auch zwei Allergiebettbezüge (Encasings) beihilfefähig.

Therapeutenberichte zur ambulanten Psychotherapie in orangefarbenem Umschlag

Therapeutenberichte zur ambulanten Psychotherapie in orangefarbenem Umschlag

Damit der Umschlag mit der Stellungnahme des Therapeuten zu einer geplanten ambulanten Psychotherapie wirklich erst vom zuständigen Gutachter geöffnet wird, ist die auffällige orangene Farbe wichtig, um ein versehentliches Öffnen zu vermeiden. Bei Bedarf senden wir Ihnen oder der Therapeutin / dem Therapeuten einen entsprechenden Umschlag zu.

Angaben zu den Bezügen für die Belastungsgrenze

Angaben zu den Bezügen für die Belastungsgrenze

Seit dem Jahr 2010 ist bei der Beihilfefestsetzung die sogenannte Belastungsgrenze eingeführt worden. Diese Regelung ist zum Vorteil für die Beihilfeberechtigten geschaffen worden, um die Belastungen, die sich aus den zu tragenden Eigenanteilen ergeben, zu begrenzen.

Pflegeanträge bitte mit einem gesonderten Antrag einreichen

Pflegeanträge bitte mit einem gesonderten Antrag einreichen

Damit bei einer elektronischen Aufbereitung der Beihilfeanträge eine Abtrennung der Belege für den Pflegebereich möglich ist, bitten wir, eine Beihilfe zu Pflegeleistungen mit einem gesonderten Beihilfeantragsformular und der Anlage Pflege einzureichen.

Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte

Neufassung der Gebührenordnung für Zahnärzte

  • Der 2,3 fache Gebührensatz beinhaltet den durchschnittlichen Leistungsaufwand

    Beihilferechtlich galt bisher die Vorgabe, dass mit dem 2,3 fachen Satz auch die Mehrzahl der schwierigen und aufwändigeren Behandlungsfälle abgedeckt ist. Diese Auffassung kann für den Bereich der Zahnbehandlungen und des Zahnersatzes nicht aufrecht erhalten werden.

    Dennoch wir auch künftig ein strenger Maßstab angelegt, ob bei einer Erhöhung der Steigerungssätze aus der Begründung deutlich wird, dass die erbrachte Leistung deutlich vom Durchschnitt abweicht.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservicebereich

  • unter der zentralen Rufnummer 0211 - 89 2 11 61

  • oder per Mail ccbeihilfe@duesseldorf.de

  • Ihr Stadtbetrieb zentrale Dienste
    -Competence Center Beihilfe-

  • Änderungen und Irrtum vorbehalten
    (Stand: Januar 2012)