Unfall- und Schadensersatzansprüche

Unfall- und Schadensersatzansprüche

Grundsatz

Werden Personen, die Beihilfe beziehen oder ihre beihilfeberechtigten Angehörigen durch einen Dritten verletzt, so bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche. Wenn Sie für die mit dem Schadenereignis in Zusammenhang stehenden Aufwendungen eine Beihilfe beantragen, dann gehen die Schadensersatzansprüche in Höhe der Beihilfeleistungen nach §81 LBG auf die Beihilfestelle über. Für diese Leistungen werden die Ansprüche dann durch das CC Beihilfe geltend gemacht. Unberührt hiervon bleiben jedoch Ihre eigenen zivilrechtlichen Ansprüche auf Leistungen, die nicht im Rahmen der Beihilfe erstattet werden (zum Beispiel Materialschäden, Schmerzensgeld und Ähnliches).

Beispiele für mögliche Unfälle

  • Verkehrsunfällen
  • Hundebisse
  • Sportunfälle
  • ärztliche Haftungsfälle
  • Reitunfälle
  • Unfälle aus Grundstücks- / Gebäudehaftung
  • Glatteis, herabstürzende Gegenstände
  • tätliche Angriffe
  • Unfälle im Ausland
  • und andere

Verfahren

Dem Beihilfeantrag fügen Sie bitte als Anlage den "Unfallbericht zum Antrag auf Zahlung einer Beihilfe" bei. Sofern Ihnen weitere relevante Unterlagen zum Unfall vorliegen, zum Beispiel: Polizeiprotokoll, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, Zeugenaussagen, anwaltlicher Schriftverkehr, Informationen der gegnerischen Versicherung oder Ähnliches, legen Sie bitte hierzu Kopien bei. Auch wenn eine Schuldfrage nicht oder noch nicht abschließend geklärt ist, sind die Unterlagen erforderlich. Ansprüche können auch aus Teilschuld geltend gemacht werden.

Liegen die Unterlagen vor, so werden Leistungen entsprechend der Beihilfeverordnung (BVO) für die Aufwendungen erbracht. Seitens des CC Beihilfe wird versucht mögliche Regressansprüche zu realisieren. (Unterlagen der Landesbediensteten werden an das zentrale Schadenersatzbüro der Bezirksregierung weitergeleitet)

Bitte kennzeichnen Sie alle Belege, die auch im weiteren Verlauf unter Umständen mit nachfolgenden Beihilfeanträgen eingereicht werden, mit "U" und dem Hinweis auf das Unfalldatum

Opfer von Gewalttaten

Opfer eines tätlichen Angriffs haben unter Umständen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Zuständig für diese Leistungen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Nähere Informationen sind über die Info-Hotline des LVR (0800-6546546) zu erhalten. Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Schadenereignis eingereicht werden. Auch hier können Sie zunächst Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen, die dann durch das CC Beihilfe beim LVR geltend gemacht werden.

Dienstunfälle

Sind Ihnen krankheitsbedingte Aufwendungen im Zusammenhang mit Ihrer Diensttätigkeit entstanden (Dienstunfälle, hierzu gehören auch Unfälle auf dem Arbeitsweg), so wenden Sie sich bitte zur Abrechnung der Aufwendungen direkt an Ihre Personaldienststelle. Hierfür ist das CC Beihilfe nicht zuständig.

Gesetzliche Unfallversicherung

Schulkinder, Auszubildende, Studierende, sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen sind während des Besuchs der entsprechenden Einrichtung gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Unterricht, die Pausen, entsprechende Veranstaltungen und Ausflüge sowie den Weg von und zu der jeweiligen Einrichtung. In diesen Fällen übernimmt der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der ärztlichen Behandlung im Rahmen seiner Erstattungsvorschriften. Hierbei ist es wichtig direkt anzugeben, dass es sich um einen solchen Unfall handelt, damit unmittelbar eine Abrechnung mit der gesetzlichen Unfallkasse erfolgen kann.

Hinweis

Sind schadenbedingt auch Dienstausfallzeiten entstanden, melden Sie dies bitte Ihrer Personaldienststelle.

Weitere Informationen

Wenn Sie im Einzelfall Nachfragen haben, beraten wir Sie gerne. Telefonisch erreichen Sie uns Montag - Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr.
Ihre Kundenberatung im CC Beihilfe
Telefon: 0211-8921161
Telefax: 0211-8929342
Email: ccbeihilfe@duesseldorf.de

(Stand: Februar 2021)

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservicebereich

  • unter der zentralen Rufnummer 0211 - 89 2 11 61

  • oder per Mail ccbeihilfe@duesseldorf.de

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    -Competence Center Beihilfe-

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    (Stand: Januar 2016)