Wie hoch fällt die Beihilfe aus?
Wie hoch fällt die Beihilfe aus?
Die Beihilfe ist wie folgt gestaffelt (sog. Bemessungssatz):
Beihilfeberechtigte/Beihilfeberechtigter 50%
Beihilfeberechtigte/Beihilfeberechtigter mit Kindergeldanspruch
für mindestens zwei Kinder 70%
(sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, bekommt
nur derjenige von beiden die 70% Beihilfe, die/der
den kinderbezogenen Anteil im Familienzuschlag erhält)
Ehegattin/Ehegatte bzw.
eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner 70%
Kinder 80%
Versorgungsempfängerin/Versorgungsempfänger 70%
Je nach Höhe des Bemessungssatzes ist die sogenannte Quote bei deiner PKV abzuschließen. Zusammen dürfen beide nicht mehr als 100 % betragen.
Sollten also Änderungen in deinen persönlichen Verhältnissen eintreten (z.B. die Geburt des zweiten Kindes), ist von dir umgehend der Versicherungsschutz anzupassen. Bitte reiche hierzu immer eine aktuelle Versicherungsbescheinigung ein, damit deine Beihilfe auch ohne Zeitverzögerung korrekt berechnet werden kann.