Jetzt wird alles anders!
Jetzt wird alles anders!
Bisher hast du bei deinem Arztbesuch/Ärztinnenbesuch nur deine Versichertenkarte vorlegen müssen und deine Behandlerin/dein Behandler hat direkt mit deiner Krankenkasse abgerechnet. Ab sofort stellen dir deine Behandler eine Rechnung aus.
Für Arzneimittel bekommst du nun ein privates Rezept aus und in der Apotheke musst du den vollen Kaufpreis selber zahlen.
Du gehst mit deinen Behandlern und sonstigen Gesundheitspartnern eine Geschäftsbeziehung ein. Für die Bezahlung der Rechnungen aber auch die Einhaltung der Zahlungsfristen bist du jetzt selber verantwortlich.
Die Rechnungen musst du dann sowohl bei deiner privaten Krankenkasse (PKV) als auch der Beihilfestelle zur Erstattung vorlegen.
Diese prüfen, ob und inwieweit die Kosten anteilmäßig an dich erstattet werden können.
Der Erstattungsanspruch an die PKV richtet sich nach deinem Versicherungsvertrag, den du individuell mit deiner PKV abgeschlossen hast.
Dein Erstattungsanspruch gegenüber deinem Dienstherrn richtet sich wiederum nach den Beihilfevorschriften.
Beachte bitte, dass die Erstattungsansprüche auch voneinander abweichen können.