Beihilfe - Dienstfürsorge meines Dienstherrn. Was bedeutet das?
Beihilfe - Dienstfürsorge meines Dienstherrn. Was bedeutet das?
Als Beamtenanwärterin/Beamtenanwärter bist du ab dem Zeitpunkt deiner Ernennung beihilfeberechtigt.
Mit dem Begriff „Beihilfe“ im Sinne der Beihilfenvorschriften sind Geldzuwendungen deines Dienstherrn gemeint, die dieser dir in Erfüllung seiner Fürsorgepflicht zum Teilausgleich der in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen entstehenden Kosten gewähren kann.