Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 6. März 2024 für ein Gebiet etwa östlich des Froschkönigwegs, südlich des Dornröschenwegs und westlich von der Straße Zum Märchenland bis hin zur südlich angrenzenden Wohnbebauung entlang des Sterntalerwegs
- maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Absatz 7 BauGB im Plan Nr. 02/019 – Froschkönigweg / Dornröschenweg
die Aufstellung eines Bebauungsplanes gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (Wärmeplanungsgesetz "WPG"), BGBl I Nr. 394 aus 2023, beschlossen, der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
, veröffentlicht am 18. Mai 2024