Erneute Änderung der Aufstellung und erneute Auslegung einer Flächennutzungsplanänderung (Entwurf)
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 9. Juni 2022 aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, seinen am 25. November 2009 gefassten und am 11. Mai 2016 geänderten Beschluss über die Aufstellung einer Flächennutzungsplanänderung für ein Gebiet etwa zwischen den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG, der östlichen Grenze der westlich angrenzenden Kleingartenanlagen, der Straße „Nach den Mauresköthen“, der Torfbruchstraße, der Morper Straße sowie dem Gebiet zwischen dem nördlichen Abschnitt der Glashüttenstraße und der westlichen Grenze des Landschaftsschutzgebietes Düsselaue so zu ändern, dass das Plangebiet nunmehr wie folgt begrenzt wird:
Gebiet etwa zwischen der nördlichen und im weiteren Verlauf der östlichen Grundstücksgrenze der Deutschen Bahn AG (Gleisanlagen und Brachflächen), der östlichen Grenze der westlich angrenzenden Kleingartenanlagen, der Straße „Nach den Mauresköthen“, der Torfbruchstraße, der Morper Straße sowie dem Gebiet zwischen dem nördlichen Abschnitt der Glashüttenstraße und der westlichen Grenze des Landschaftsschutzgebietes Düsselaue, veröffentlicht am 9. Juli 2022