Vorrangige Aufgaben der Fachgruppe gegen Gewalt an Schulen sind die Vernetzung von Institutionen, um einen Handlungsrahmen für Gewaltminderung und Gewaltvorbeugung herzustellen, damit Aktionen und Projekte gegen Gewalt koordiniert werden können und der Aufbau langfristiger Konfliktkompetenz der pädagogischen Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe gelingt.
Zudem sind auf diesem Handlungsfeld die Arbeitsgemeinschaften Jugendförderung und Jugendsozialarbeit nach §78 SGB 8 aktiv.
In der Arbeitsgemeinschaft Jugendförderung kooperieren Jugendamt, Abteilung Jugendförderung, Trägervertretungen der freien Jugendhilfe aus dem Feld der Jugendarbeit und Vertretungen der Jugendverbände. Aufgaben sind:
- Qualität der außerschulischen Bildung in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, mobiler und aufsuchender Jugendarbeit und Jugendverbänden
- Gestaltung trägerübergreifender Fachtagungen
- Abstimmung von Ferienmaßnahmen und Standards zur Durchführung
- Konzeption eines gemeinsamen Fortbildungsprogramms zu Schwerpunkten der Jugendarbeit (z.B. (inter-)kulturelle Bildung, Medienerziehung, soziale und politische Bildung)
- Koordination weiterer Netzwerke wie z.B. Mediennetzwerk, Netzwerk Mädchen- und Jugendarbeit
In der Arbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit arbeiten Jugendamt, Sachgebiet Jugendsozialarbeit, Freie Träger der Jugendhilfe aus dem Feld der Jugendsozialarbeit, Arbeitsagentur und Jobcenter zusammen. Dabei geht es um –
- Koordination von Unterstützungsmaßnahmen für sozial benachteiligte und beeinträchtigte Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf
- Qualitätsmanagement der Schulsozialarbeit
- Qualitätsmanagement Schulverweigerung
- Qualitätsmanagement Jugendwohnen
- Initiierung eines Dialogs zu den genannten Themen
Im Arbeitskreis zum Rather Modell (Schulverweigererprojekt) kooperieren Jugendamt, Verein Rather Modell, Schulen und Schulaufsicht. Es handelt sich um ein Angebot eines alternativen Bildungssettings für Schulverweigerer, ein Präventionsangebot für Jugendliche mit Risikolage Schulverweigerung, um die Initiierung einer Clearingstelle zum Thema Schulverweigerung und um aufsuchende Arbeit im Rahmen der Clearingstelle.