Denkmalschutz und Barrierefreiheit

Denkmalschutz und Barrierefreiheit

Die Bevölkerungsentwicklung - aber auch die veränderten Anforderungen und Bedürfnisse an Wohnungen und Wohnumfelder - stellen die Verantwortlichen vor neue Herausforderungen. Beispielhaft stehen hierfür zwei für die Stadtentwicklung besonders bedeutsame Personengruppen: Die Gruppe der über Sechzigjährigen wird bald den größten Anteil der Bevölkerung ausmachen (Stand: 2008). Ebenso sind Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen; ihre Anzahl wird in Nordrhein-Westfalen auf rund 2,3 Millionen geschätzt (Stand: 2008). Aber auch Säuglinge und Kleinkinder müssen in die Überlegungen einbezogen werden: Sie sind oftmals unter ungünstigen Bedingungen in Kinderwagen und Buggies zu transportieren. Barrierefreiheit ist daher eine wesentliche Voraussetzung für die selbst bestimmte Teilhabe behinderter - aber auch älterer - Menschen am öffentlichen, sozialen und kulturellen Leben. Hier sind oftmals Zielkonflikte aufzulösen: Der Anspruch auf "Teilhabe für alle" scheint mit denkmal- und baurechtlichen sowie städtebaulichen Vorgaben zu kollidieren. Hier kann jedoch mit Phantasie und Augenmaß der Spagat zwischen historischen Verpflichtungen und den Anforderungen einer sich ändernden Gesellschaft bewältigt werden. 

Quelle: Susanne Fritzsche, Jörg Heimeshoff (Hg.), Barrierefreiheit in historischen Stadt- und Ortskernen, Teilhabe für alle 2008

Für Beratungen zum Thema Denkmalschutz und Barrierefreiheit stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Institutes für Denkmalschutz und Denkmalpflege gern zur Verfügung.

Ansprechpartner des Institutes für Denkmalschutz und Denkmalpflege
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