Denkmalbereiche
Denkmalbereiche
In Düsseldorf stehen neben rund 1.800 Einzeldenkmälern zehn Denkmalbereiche unter Denkmalschutz. Unter einem Denkmalbereich versteht man Stadtquartiere, Siedlungen oder andere mehrteilige Ensemble, die durch Satzung geschützt sind, wobei nicht jedes Bauwerk ein Einzeldenkmal sein muss. Es kann sich um Stadtgrundrisse, Stadt- und Ortsbilder, Grünanlagen, Siedlungen, Gehöfte und handwerkliche und industrielle Produktionenstätten handeln. Düsseldorfer Denkmalbereiche sind beispielweise die Carlstadt, die Kaiserswerther Altstadt oder die Golzheimer Siedlung.
In einem Denkmalbereich sind alle Veränderungen oder Erneuerungen am denkmalgeschützten Erscheinungsbild erlaubnispflichtig. Benötigt wird eine denkmalrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW, die bei dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege als Denkmalbehörde beantragt werden kann.
Einen Überblick über alle Denkmalbereiche finden Sie hier.