Neben der Fassadengestaltung mit all ihren Besonderheiten wie Fensterformaten, Farbgebung und Gliederung, Fassadenmaterialien und Werbeanlagen sind es vor allem die Dächer, die das Erscheinungsbild der Gebäude prägen. In Denkmalbereichen wird immer auch von der Dachlandschaft gesprochen. Dies ist die Vielzahl der Dächer in diesem Gebiet, die oftmals in ihrer Homogenität entscheidend für das Erscheinungsbild des gesamten Denkmalbereichs sind.
Die Häuser in unserer Region haben traditionell geneigte Dachflächen, wobei die Neigungen durchaus sehr unterschiedlich sein können. Die Hauptbaukörper haben in der Regel steilere Dachneigungen, während oftmals die rückwärtigen Anbauten flachere Dachneigungen haben.
Als Dachdeckungsmaterial wurde in der Regel seit dem Mittelalter der Tonziegel und die Schieferplatte verwendet. Seitdem im ausgehenden Mittelalter die ersten Vorschriften entstanden, dass in Siedlungen wegen der Feuergefahr keine Strohdächer mehr verwendet werden durften, spielt diese Dachdeckung hier keine erwähnenswerte Rolle mehr.
Da in der Denkmalpflege auf die Verwendung historisch überlieferter Materialien und Formen geachtet wird, sollte es in Denkmalbereichen und historischen Stadtkernen eine Selbstverständlichkeit sein, möglichst die ursprüngliche Deckung wieder aufzugreifen, sobald eine Dachdeckung erneuert oder repariert werden muss. Durch das Abweichen von diesem Grundsatz besteht die Gefahr, dass durch anderes Material, andere Formate und Farbgebungen der optische Zusammenhang gestört wird.
Regelmäßig wird im Falle der Neueindeckung eines Daches auch eine zusätzliche Dämmung des Daches ausgeführt. Hiergegen ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen kaum etwas einzuwenden, es bedarf jedoch einer genauen Untersuchung, welche Konsequenzen dies für die Anschlüsse des Daches an Traufen und Gesimse hat. Die frühzeitige Einbindung der Denkmalpflege kann hier helfen, gestalterische Risiken zu minimieren.
Dachgaupen sind gliedernde Elemente der Dachflächen, die sich meist gestalterisch nicht hervorheben. Ihre Gestaltung dominiert weder in den Proportionen noch hinsichtlich der Gestaltung der Fenster im aufgehenden Mauerwerk. Dies hängt auch damit zusammen, dass sie üblicherweise nur zur Belüftung und Belichtung untergeordneter Räume angelegt wurden. Diese Flächen haben in den letzten Jahren aber an Attraktivität gewonnen, Speicherflächen und Dienstbotenkammern werden nicht mehr benötigt, die Flächen können wirtschaftlich verwertet werden. Dadurch wachsen die Ansprüche für die Ausnutzbarkeit der Räume im Dach. Neue Dachgaupen werden erforderlich und meist werden auch Dacheinschnitte gewünscht. Letztere sind denkmalpflegerisch im Sinne eines intakten Ortsbildes nicht vertretbar; Dachlandschaften voller Markisen, Sonnenschirme, Blumenkübel und Bäume sind nicht das was man in einem historischen Stadtkern erwartet, abgesehen von den baulichen Risiken, die Dacheinschnitte in Altbauten mit sich bringen. Neue Dachgaupen hingegen sind unter Umständen einfacher zu realisieren, wenn man sich an einfache Regeln hält. Die neue Gaupe darf nicht größer sein als das Fenster im letzten Obergeschoss, da sonst ein optisches Übergewicht für die neue Gaupe entstehen wird. Man kann sich mit der Faustformel helfen, das Außenmaß der Gaupe nicht breiter als das lichte Maß des Fensters im letzten Geschoss zu wählen. Sind bereits Gaupen vorhanden, empfiehlt es sich die Gestaltung dieser Gaupen aufzugreifen.
Der Ausbau von Spitzböden stellt ein gravierendes technisches und gestalterisches Problem dar. Auf Grund der Forderung nach zwei Rettungswegen aus jeder Wohneinheit, durch den vorbeugenden Brandschutz, ist zu prüfen, ob dies befriedigend gelöst werden kann oder ob eine Nutzung dieser Flächen nur in Verbindung mit der Nutzung der unteren Dachebene möglich ist.