Werbeanlagen gehören seit jeher zu Handel und Gewerbe, wie Funde aus griechischer und insbesondere römischer Zeit belegen. Im Mittelalter wurde es üblich, Musterstücke am Geschäft auszulegen sowie aufzuhängen, Innungs- oder Zunftsymbole waren am Gebäude angebracht.
Mit zunehmender Vermischung der ursprünglich im Mittelalter streng getrennten Betriebe wuchs das Werbebedürfnis; die Ära der beidseitig bemalten Aushängeschilder begann. Aus Holz gefertigt – ursprünglich rechteckig, später auch oval oder rund - wurden diese zur Kennzeichnung des Einganges (wie eine Fahne) mittels tragender Holzbalken oder -stangen an der Hauswand befestigt.
Ab dem 18. Jahrhundert wurde zunehmend Eisen-, Zink- oder Kupferblech verwendet, die Schilder wurden teilweise von ornamentalem Rankwerk angefasst und an Metallarmen aufgehängt. Auch flach an der Fassade angebrachte Tafeln aus Holz, Metall oder gerahmter Leinwand trugen dem Werbebedürfnis der Geschäftsleute Rechnung.
Mit der zunehmenden Industrialisierung wurde die Individualität der Werbeanlagen zurückgedrängt; neue Materialien, wie Glastafeln und Emailschilder mit zumeist greller Farbgebung setzten sich um 1900 durch, und auch die Lichtreklame wurde populär. Bereits 1907/08 hatte die Reklameflut ein solches Ausmaß erreicht, dass Bayern und Preußen erste Gesetze zum Schutze vor Verunstaltungen des Ortsbildes erließen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg führt die zunehmende Wirtschaftskraft und das meist übersteigerte Bedürfnis nach Selbstdarstellung zu immer neuen Varianten von Werbeanlagen, wobei die zunehmende Internationalisierung des Handels eine wachsende Uniformität der Werbeanlagen begünstigt. Bei der Lichtwerbung lösten Transparentkästen die vormals dominierenden Neonschriften mehr und mehr ab. Große Handelsmarken geben oftmals die Gestaltung vor, da sie kleineren Betrieben die "Standard"-Werbeanlage (mit-) finanzieren.
In den letzten Jahren ist jedoch ansatzweise eine zunehmende Sensibilität für zurückhaltendere Werbeanlagen zu spüren, da erkannt wurde, dass aufdringliche Werbung nicht zwangsläufig zur Umsatzsteigerung beiträgt.
Werbung soll auffallen, um Aufmerksamkeit zu wecken. Zum Konflikt kommt es, wenn wirtschaftliche Nutzung in historischen Bereichen mit ihren aus anderen Epochen stammenden gestalterischen und funktionalen Gesetzen stattfindet. Gerade historische Fassaden werden durch eine Anzahl von gestaltprägenden Elementen bestimmt, durch deren Verhältnis zueinander jedes Gebäude einen bestimmten Charakter aufweist. Die Anbringung von Werbeanlagen stellt somit einen Eingriff in dieses empfindliche architektonische System dar.
Allzu oft werden Fassaden durch auffällige Schriftzüge, Neonkästen und uniforme Ausleger verunstaltet, aber auch durch Schaufenster, Fassadenverkleidungen und Markisen entstellt. Hier bedarf es der Rücksichtnahme auf das ursprüngliche architektonische Konzept, denn nur eine schlichte und harmonisch in das Fassadenbild integrierte Außenwerbung kann sowohl den Belangen des Denkmalschutzes als auch den berechtigten Werbeinteressen der ansässigen Betriebe gerecht werden.
Das Image einer gewerblichen Nutzung wird auch durch die Art ihrer Präsentation nach außen geprägt. Alle, die Werbung betreiben oder gestalten, sind in ihrer Verantwortung gegenüber unserem gemeinsamen historischen Erbe gefordert.
Material, Beschaffenheit und Farbe der Werbeanlagen haben sich dem Gebäude anzupassen, hinsichtlich Anzahl und Maß ist Zurückhaltung zu üben. Die Maßstäblichkeit und der ursprüngliche Charakter des Gebäudes, zum Beispiel als Wohnhaus, muss gewahrt bleiben. Die Anordnung der Werbeanlagen muss auf Fenster- und Türachsen Bezug nehmen. Werbeanlagen untereinander sowie verschiedener Betriebe innerhalb einer Gebäudefront sind aufeinander abzustimmen. Freistehende Einzelbuchstaben und aufgemalte Schriftzüge sind flächigen Beschilderungen vorzuziehen (keine kastenförmigen Werbeanlagen). Für Ausleger sind Blech- oder Emailschilder zu bevorzugen, aber auch Glas bietet sich als Materialträger für Ätzung, Pressung oder Bemalung beziehungsweise plastische Lettern an (keine Leuchtwerbekästen). Die Farbgebung ist mit Rücksicht auf die Farbgebung des Gebäudes zu wählen (aufdringliche Farben, Farbvielfalt und großflächige Kontraste sind zu vermeiden).
Zeitgenössisches, klares Design ist einer falsch verstandenen Nostalgie vorzuziehen.