Junge Menschen, die aufgrund ihrer Lebenssituation eine besondere Verantwortung übernommen haben oder sich in besonderen Lebensumständen finden, sei es als junges Elternteil, zur Pflege eines Familienmitgliedes, als Geflüchtete*r, oder als Mensch mit einer körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung, haben es oft schwer, gleichzeitig zu ihrer besonderen Situation eine qualifizierte Berufsausbildung in Vollzeit erfolgreich zu absolvieren. Dabei ist gerade eine qualifizierte Berufsausbildung für diese Personenkreise eine wichtige Voraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Rahmenbedingungen
Teilzeitberufsausbildung bedeutet, dass die wöchentliche Ausbildungszeit um bis zu 50 % reduziert werden kann. Die Verkürzung der Arbeitszeit bezieht sich auf die praktische Ausbildung. Die Berufsschule und mögliche überbetriebliche Lehrgänge müssen im normalen Umfang absolviert werden und unterliegen somit keiner Kürzungsmöglichkeit.
Die Dauer der Ausbildung erhöht sich entsprechend des Umfangs der Reduzierung, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Dauer, die in der Ausbildungsordnung für die betreffende Berufsausbildung in Vollzeit festgelegt ist. Die konkrete Ausgestaltung der Teilzeitberufsausbildung und somit auch die genaue Stundenverteilung wird zwischen der Nachwuchskraft und der Landeshauptstadt Düsseldorf vereinbart. Dabei werden die individuellen Bedürfnisse der Nachwuchskraft besprochen und anschließend die sinnvollste Teilzeitvariante vereinbart. Die Ausbildungsvergütung und der Urlaubsanspruch werden entsprechend der Reduzierung der wöchentlichen Ausbildungszeit angepasst.