Richtlinien des Eine-Welt-Beirates der Landeshauptstadt Düsseldorf

Richtlinien des Eine-Welt-Beirates der Landeshauptstadt Düsseldorf

für die Förderung der Eine-Welt-Arbeit in Düsseldorf

1. Förderziel

1.1

Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die kommunale Eine-Welt-Arbeit. Der Eine-Welt-Beirat der Landeshauptstadt Düsseldorf gewährt dafür auf Antrag Zuschüsse.
Weitere Informationen befinden sich hierzu unter www.duesseldorf.de/eineweltbeirat.

1.2

Die Mittel sind vorgesehen für entwicklungspolitische Bildungs- und Informationsarbeit, vorrangig von ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Initiativen. Gefördert werden Projekte und Aktionen in Düsseldorf, die informieren und aktivieren.

1.3

Ziel ist es, eine breite Öffentlichkeit anzusprechen. In Einzelfällen sind aber auch Veranstaltungen für einen begrenzten Teilnehmerkreis förderungsfähig.

1.4

Die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.  

2. Förderfähige Projekte und Aktionen

Gefördert werden können insbesondere folgende Projekte und Aktionen gemäß Ziffer1:

  • Vorträge, Kampagnen, Podiumsdiskussionen, Filmveranstaltungen, Lesungen, Seminare, Workshops und andere Bildungsveranstaltungen
  • Fairtrade Aktionen, wie Fairtrade-Frühstücke, Faire Pausen etc.
  • Ausstellungen, Plakataktionen in Düsseldorf (inkl. Begleit- und Eröffnungsveranstaltungen)
  • Veranstaltungsreihen (Eine-Welt-Wochen und Ähnliches)
  • Informationsmaterialien (Plakate, Rundbriefe, Handzettel etc.)
  • Projekte und Aktionen zur Förderung der Zusammenarbeit von Eine-Welt-Initiativen und anderen gesellschaftlichen Gruppen sowie die Koordination von Eine-Welt-Aktivitäten in Düsseldorf durch das Eine Welt Forum Düsseldorf e.V.

3. Gegenstand der Förderung

3.1

Die Förderung wird als Zuschuss zu den Kosten des Projektes oder der Aktion gewährt. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach der Art des Projektes oder der Aktion. Hierüber entscheidet der Eine-Welt-Beirat.

3.2

Förderfähig sind unter anderem die Kosten, die dem Antragsteller von Dritten in Rechnung gestellt werden für:

  • Honorare, z.B. für Referentinnen und Referenten, Seminarleitungen, Moderation, Übersetzung
  • Kosten für die Anfahrt (mit Auto, Bus oder Zug, maximal bis zur Höhe der Kosten für eine Fahrt mit der 2. Klasse der Deutschen Bundesbahn)
  • Gagen z.B. für Musik- und Theatergruppen
  • Mieten z.B. für Veranstaltungsräume, Bühne, Technik
  • Leihgebühren z.B. für Ausstellungen, Filme
  • Werbung z.B. Kosten für Layout und Druck von Infomaterial, Plakaten, Programmen und deren Verteilung.

4. Auflagen

Die Förderung ist mit folgenden Auflagen verbunden:

4.1

Der Antragsteller weist bei seiner Öffentlichkeitsarbeit für das geförderte Projekt auf die finanzielle Unterstützung durch den Eine-Welt-Beirat mit dem Förderhinweis "Gefördert durch den Eine-Welt-Beirat der Landeshauptstadt Düsseldorf" hin. Der Hinweis ist auf allen Plakaten, Einladungen (auch E-Mails), Programmen, Flyern, Internetseiten etc. aufzunehmen.

4.2

Bei Druckerzeugnissen für das geförderte Projekt (z. B. Flyer, Einladungen, Programme) ist darauf zu achten, dass diese aus 100 % Recyclingpapier (mit blauem Engel) bestehen.

4.3

Weitere Auflagen können im Einzelfall gemacht werden. 

5. Zuschussberechtigte und Antragstellung

5.1

Gefördert werden können Projekte und Aktionen gemäß Ziffer 1 insbesondere von:

  • ehrenamtlichen Eine-Welt-Gruppen, -Vereinen und Initiativen
  • Kirchengemeinden und anderen religiösen Gemeinschaften
  • Kindertagesstätten
  • Schulen, Schülerarbeitsgemeinschaften, Offenen Ganztagsschulen
  • Eine Welt Forum Düsseldorf e.V.

und

  • Maßnahmen des Eine-Welt-Beirates mit Partnern.

5.2

Antragsfristen:

  • Die Anträge für Kleinprojekte bis maximal 500 Euro sind spätestens drei Wochen vor Projektbeginn zu stellen.

  • Anträge für Projekte ab 500 Euro sollen möglichst bis Anfang des Jahres, in dem das Projekt oder die Aktion stattfinden soll, spätestens jedoch drei Monate vor Projektbeginn gestellt werden.

5.3

Inhalt und Form des Antrages:

Zum Antrag gehören - soweit für das Projekt notwendig – folgende Angaben:

Beschreibung des Projektes mit

  • Art der Veranstaltung
  • Ort, Datum, Uhrzeit
  • Ziel (insbesondere im Hinblick auf entwicklungspolitische Information / Bildung) und Zielgruppe
  • Ablaufplan, Kooperationspartner, weitere Informationen

und

Aufstellung der Kosten, für die ein Zuschuss beantragt wird.

Hier finden Sie das Formular für den Antrag.

Anträge auf Zuschüsse sind schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Geschäftsstelle des Eine-Welt-Beirates der Landeshauptstadt Düsseldorf zu stellen:

      Geschäftsstelle des Eine-Welt-Beirates
      der Landeshauptstadt Düsseldorf
      c/o Dr. Susan Honerla
      Am Gumpertzhof 14
      40670 Meerbusch

      E-Mail: EineWeltBeirat-duesseldorf@gmx.de

6. Bewilligung

6.1

Der Eine-Welt-Beirat entscheidet über die Anträge. Er legt die förderungsfähigen Kosten und die maximale Höhe der Förderung fest. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

6.2

Bewilligungen erfolgen in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge. Der Eine-Welt-Beirat kann ergänzende Unterlagen anfordern. Der Antragsteller oder die Antragstellerin erhält eine schriftliche Förderzusage von der Geschäftsstelle des Eine-Welt-Beirates. 

7. Auszahlung und Verwendungsnachweise, Vorschuss

7.1

Die Auszahlung der Zuwendung ist vom Antragsteller nach Abschluss des Projektes oder der Aktion schriftlich zu beantragen.

Hier finden Sie das Formular für den Mittelabruf.

7.2

Bei Bedarf kann drei Wochen vor Beginn des Projektes oder der Aktion ein Abschlag von maximal 80% der bewilligten Fördersumme auf Antrag beim Eine-Welt-Beirat ausgezahlt werden. Dieser wird mit der Auszahlung der restlichen Fördersumme nach Abschluss des Projektes oder der Aktion verrechnet.

7.3

Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes oder der Aktion weist die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger die korrekte Verwendung der Zuwendung nach. Zu diesem Verwendungsnachweis gehören:

  • Nachweis der Kosten mit
    • Rechnungen (im Original)
    • Zahlungsnachweisen (Überweisungsbelege, z. B. Kopien der Kontoauszüge)
    • Belegexemplaren bei Druckerzeugnissen, Werbung etc.
    • kompletter Aufstellung der Ausgaben (mit Bezeichnung und Betrag)

      sowie ein
  • Sachbericht mit
    • inhaltlicher Beschreibung des Projektes (z. B. was wurde gemacht, Anzahl der Besucher, Inhalte und erreichte Ziele)
    • ggf. Presseberichten
    • Fotos (möglichst in digitaler Form).

Hier finden Sie das Formular für den Verwendungsnachweis.

7.4

Ergibt die Prüfung geringere förderungsfähige Kosten, so wird der bewilligte Zuschuss entsprechend gekürzt. Zu viel ausbezahlte Gelder sind vom Zuschussempfänger bzw. von der Zuschussempfängerin zurück zu zahlen.

8. Widerruf und Rückerstattung

Bei Verstoß gegen diese Richtlinien oder im Falle falscher Angaben kann die schriftliche Förderzusage vollständig oder teilweise widerrufen werden und bereits ausgezahlte Fördermittel sind vom Antragsteller zurück zu erstatten.

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 01.03.2019 in Kraft und ersetzen damit die bisherigen Richtlinien.