7. Auszahlung und Verwendungsnachweise, Vorschuss
7.1
Die Auszahlung der Zuwendung ist vom Antragsteller nach Abschluss des Projektes oder der Aktion schriftlich zu beantragen.
Hier finden Sie das Formular für den Mittelabruf.
7.2
Bei Bedarf kann drei Wochen vor Beginn des Projektes oder der Aktion ein Abschlag von maximal 80% der bewilligten Fördersumme auf Antrag beim Eine-Welt-Beirat ausgezahlt werden. Dieser wird mit der Auszahlung der restlichen Fördersumme nach Abschluss des Projektes oder der Aktion verrechnet.
7.3
Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes oder der Aktion weist die Zuschussempfängerin oder der Zuschussempfänger die korrekte Verwendung der Zuwendung nach. Zu diesem Verwendungsnachweis gehören:
- Nachweis der Kosten mit
- Rechnungen (im Original)
- Zahlungsnachweisen (Überweisungsbelege, z. B. Kopien der Kontoauszüge)
- Belegexemplaren bei Druckerzeugnissen, Werbung etc.
- kompletter Aufstellung der Ausgaben (mit Bezeichnung und Betrag)
sowie ein
- Sachbericht mit
- inhaltlicher Beschreibung des Projektes (z. B. was wurde gemacht, Anzahl der Besucher, Inhalte und erreichte Ziele)
- ggf. Presseberichten
- Fotos (möglichst in digitaler Form).
Hier finden Sie das Formular für den Verwendungsnachweis.
7.4
Ergibt die Prüfung geringere förderungsfähige Kosten, so wird der bewilligte Zuschuss entsprechend gekürzt. Zu viel ausbezahlte Gelder sind vom Zuschussempfänger bzw. von der Zuschussempfängerin zurück zu zahlen.