Reiseausweis als Passersatz
Reiseausweis als Passersatz
Reiseausweis als Passersatz
Der Reiseausweis als Passersatz ist ein sogenanntes Passersatzpapier und kann deutschen Staatsangehörigen von der Bundespolizei ausgestellt werden, wenn beispielhaft der ursprüngliche Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass nicht mehr gültig ist oder der Gültigkeitszeitraum den Einreisebestimmungen des Zielstaates nicht genügt.
Der Reiseausweis als Passersatz ist kein vollwertiger Ersatz für einen Reisepass. Andere Staaten sind zur Anerkennung nicht verpflichtet. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Zielstaat die Einreise mit diesem Ausweis nicht gestattet oder bereits die Fluggesellschaft die Mitnahme verweigert.
Weitere Informationen zu einem Reiseausweis als Passersatz erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundespolizei.
Im Stadtgebiet Düsseldorf ist die Bundespolizei an folgenden Standorten erreichbar:
am Flughafen Düsseldorf:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf, Frachtstraße 30, 40474 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 95180, Fax: 0211- 9518111
am Hauptbahnhof Düsseldorf:
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf, Bismarckstraße 108, 40210 Düsseldorf
Telefon: 0211-1792760, Fax: 0211-179276499
Im Ausland obliegt die Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz den deutschen Auslandsvertretungen, beispielhaft wenn der Reisepass im Ausland verloren gegangen ist. Entsprechend dem Anlass der Ausstellung ist ein solcher Ausweis meist nur für die Wiedereinreise nach Deutschland gültig.
Informationen über den gesamten konsularischen Service der deutschen Auslandsvertretungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.