Verlust oder Wiederauffinden eines Ausweises
Verlust oder Wiederauffinden eines Ausweises
Wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass verloren haben oder dieser gestohlen wurde, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Sollte bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen:
- kontaktieren Sie die bundeseinheitliche Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116
- aus dem Ausland wählen Sie bitte 0049 - 116 116
- die Sperrhotline ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar
- halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde
- die Online-Ausweisfunktion wird von dort umgehend gesperrt
- solange die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist, kann sie nicht verwendet werden
Für den Fall, dass Sie die qualifizierte elektronische Signaturfunktion (Unterschriftsfunktion) Ihres Personalausweises verwenden, müssen Sie diese separat bei Ihrem Signaturanbieter (Trustcenter) sperren lassen. Hierfür ist die Meldebehörde nicht zuständig.
Der Verlust/Diebstahl des Ausweises ist -trotz evtl. Sperrung der Online-Ausweisfunktion über die Sperrhotline- unverzüglich in einem der Bürgerbüros anzuzeigen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, ein spezielles Formular benötigen Sie nicht.
Mit der Verlustanzeige erhalten Sie bei Bedarf auch die Daten des verlorenen Ausweises und können so im Anschluss ggf. noch eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei aufgeben. In Verlust geratene Ausweise werden durch Ihre örtliche Passbehörde automatisch in der weltweit genutzten INTERPOL-Datenbank ausgeschrieben.
Für die anschließende Neubeantragung beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- sollte der in Verlust geratene/gestohlene Ausweis nicht in Düsseldorf beantragt worden sein oder haben Sie bislang auch keinen anderen Ausweis in Düsseldorf beantragt und können sich nicht mit einem weiteren anerkannten Identitätsdokument (vorläufiger Reisepass, Reisepass oder Personalausweis) ausweisen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Pass- und Personalausweisstelle, Willi-Becker-Allee 7 in 40227 Düsseldorf, 1. Etage - Wartebereich 107. Eine vorherige Terminabsprache ist für diesen Bereich nicht erforderlich. Es gelten die gleichen Öffnungszeiten wie für die Bürgerbüros.
- andernfalls können Sie zeitgleich mit der Verlustanzeige auch einen neuen Ausweis in einem der Düsseldorfer Bürgerbüros beantragen.
- sollten zeitgleich auch Ihr Führerschein oder Ihre KFZ-Papiere abhandengekommen sein, können Sie die komplette Neubeantragung (Ausweis+Führerschein+KFZ-Papiere) im Bürgerbüro der KFZ-Zulassung, Höherweg 101 in 40233 Düsseldorf erledigen. Beachten Sie dazu bitte die Möglichkeit der vorherigen Terminvereinbarung sowie die Hinweise des Straßenverkehrsamtes zu evtl. notwendigen Unterlagen, Nachweisen oder Kosten.
Wiederauffinden eines Ausweises
Sollten Sie den verloren gegangenen oder gestohlenen Ausweis wieder finden oder auf anderen Wegen zurückerhalten, ist dies unverzüglich in einem der Bürgerbüros anzuzeigen. Der wiederaufgefundene Ausweis ist als Nachweis vorzulegen.
Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente, weiterhin für Reisen ins Ausland zu verwenden, da keine Gewährleistung der uneingeschränkten Nutzung außerhalb Deutschlands gegeben werden kann.