Anerkennungsverfahren für Bewerber*innen

Anerkennungsverfahren für Bewerber*innen

Adoption ist eine Entscheidung, die das Leben der Beteiligten tiefgreifend verändert. Deshalb sollten Bewerber*innen die Zeit der Vorbereitung als Chance nutzen, notwendige Informationen und Erfahrungen zu sammeln, um eine passgenaue Entscheidung für ihre Familie und das aufzunehmende Kind treffen zu können. Ein Kind aufzunehmen, das nicht das leibliche ist, erfordert eine offene Haltung, Verständnis, Veränderungsbereitschaft und viel Geduld. Die Herausforderungen im Alltag sind vielfältiger und komplexer als in anderen Familien. Dementsprechend wichtig sind eine intensive Vorbereitung sowie die mögliche nachgehende Beratung und Begleitung.

Die Fachberatung informiert in einem ersten Gespräch über Fragen zum Adoptionsverfahren im In- und gegebenenfalls Ausland. Sollte ein Antrag gestellt werden, wird das Anerkennungsverfahren eingeleitet.

Anerkennungsverfahren für Bewerber*innen

Antragstellung
Neben dem Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lebensbericht
  • erweitertes Führungszeugnis
  • amtsärztliches Gesundheitszeugnis
  • Foto der Antragstellenden

Vorbereitungsseminar
Das Vorbereitungsseminar findet gemeinsam mit anderen Paaren an sechs Abenden statt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:

  • Motivation der Bewerber*innen zur Adoption wie zum Beispiel ungewollte Kinderlosigkeit
  • Sensibilisierung zur Situation abgebender Eltern
  • mögliche Belastungen der Kinder
  • Vermittlung und Integration eines Kindes in die Adoptivfamilie
  • Aufbau von Eltern-Kind-Beziehungen aus entwicklungspsychologischer Sicht
  • Biografiearbeit mit dem Adoptivkind

Gespräche mit der Fachberatung und Hausbesuch
In den Beratungsgesprächen lernen sich die Fachberatung und die Bewerber*innen persönlich kennen. Dabei geht es unter anderem um Themen wie die persönliche Lebenssituation und Motivation der Bewerber*innen sowie deren Wünsche und Vorstellungen zum aufzunehmenden Kind. Zum Abschluss wird ein Bewerberprofil im Hinblick auf ein zu vermittelndes Kind erstellt.
Mit der Entscheidung der Bewerber*innen für eine Adoption aus dem Ausland erstellt die Adoptionsfachkraft einen kostenpflichtigen Sozialbericht für die zuständige Auslandsvermittlungsstelle.

Abschließend wird mit jedem Bewerberpaar ein Abschlussgespräch geführt. Für das Anerkennungsverfahren ist ein zeitlicher Rahmen von 9 bis 12 Monaten einzuplanen.

Kontakt

  • Tanja Daniela Held
    Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr
    0211 89-95263
  • Nora Stelljes
    Montag bis Donnerstag 9 bis 17 Uhr, Freitag 9 bis 15 Uhr
    0211 89-95177
  • Amt für Soziales und Jugend
    Adoptionsvermittlungsstelle
    Bertha-von-Suttner-Platz 1
    40227 Düsseldorf