Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Beratung für Berufsgeheimnisträger*innen

Berufsgeheimnisträger*innen, denen bei ihrer beruflichen Tätigkeit wichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bekannt werden, haben Anspruch auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz, um eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Das Amt für Soziales und Jugend stellt für die Beratung diese Fachkräfte zur Verfügung, um die Qualität der Beratung sicherzustellen.

Die Beratung

  • orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen.
  • kann einmalig oder mehrmalig stattfinden.
  • ist kostenlos und anonym.

Kontakt

Kontakt

Die Übersicht der insoweit erfahrenen Fachkräfte enthält Expert*innen unterschiedlicher Organisationen mit verschiedenen Schwerpunkten, die frei ausgewählt werden können.

Bei jedem Profil ist ein Formular hinterlegt. Dort können Informationen zum Anliegen und Kontaktdaten angeben werden. Das Formular wird verschlüsselt übertragen und die ausgewählte Person erhält die eingegebenen Daten. Diese Daten werden im Amt für Soziales und Jugend nicht gespeichert.

Die gewählte Fachkraft selbst oder eine Vertretung meldet sich werktags zeitnah zur Beratung. Sollte die Rückmeldung länger als 48 Stunden dauern, liegt möglicherweise ein Übertragungsfehler vor. In diesem Fall kann eine E-Mail an das Amt für Soziales und Jugend geschickt werden. Von dort wird die Meldung weitergeleitet. Danach werden die Daten im Amt für Soziales und Jugend gelöscht.

Schulen werden in Fragen zum Kinderschutz vom Zentrum für Schulpsychologie beraten.