Krisenmanagement

Krisenmanagement

Zentrale Einrichtung des Krisenmanagements ist der Krisenstab in dem Maßnahmen der Gefahrenabwehrbehörde koordiniert werden. Für den Bürger steht im Bedarfsfall das Gefahrentelefon als Informationsquelle zur Verfügung.

Krisenstab

Katastrophen, außergewöhnliche Schadenereignisse und Krisen sind nicht unbedingt vorhersehbar. Zu jeder Zeit ist der Eintritt eines schädigenden Ereignisses möglich. Ganz gleich, ob es sich dabei um natürliche Ursachen, wie Unwetter, technisches oder menschliches Versagen handelt, die einzig geeignete Reaktion darauf ist ein erprobtes und funktionierendes Krisenmanagement.

Der Krisenstab ist eine besondere Organisationsform einer Behörde und wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum gebildet. Ein Krisenstab eignet sich zur Aufgabenerledigung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht. Dies ist insbesondere bei Großschadensereignissen der Fall.

Die Stadt Düsseldorf, als zuständige Gefahrenabwehrbehörde, bestreitet das Krisenmanagement mit ihren Ämtern und Dienststellen. Zu unterscheiden sind dabei operative Kräfte, deren Aufgabe die konkrete Schadenbekämpfung vor Ort ist, und rückwärtige Stabsstrukturen, die damit befasst sind, die operativen Maßnahmen zu lenken und zu leiten. Federführend für die Organisation und Koordination der Stabsaufgaben ist das Sachgebiet Bevölkerungsschutz/Veranstaltungen im Amt 37- Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz. Ihm obliegt die Geschäftsführung des Krisenstabes der Stadt Düsseldorf.

Ungeachtet der sachlichen und fachlichen Zuständigkeiten der jeweils betroffenen Ämter und Stellen, steht mit dem Krisenstab ein qualifiziertes und erprobtes Stabs- und Führungssystem zur Verfügung, mit dem die gesamtstädtischen Ressourcen zeitnah aktiviert und koordiniert eingesetzt werden können.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat als erste Gefahrenabwehrbehörde in Deutschland aufgrund der Erfahrungen aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl im Jahre 1986 ein Krisenmanagement entwickelt, dass ein abgestimmtes Verwaltungshandeln mit der Polizei und anderen, externen Beteiligten in Gefahrensituationen ermöglicht werden kann. In der Geschäftsanweisung für die Leitung des Bevölkerungsschutzes ist festgelegt, wie das Krisenmanagement der Landeshauptstadt Düsseldorf organisiert ist.

Im Mittelpunkt der Vorbereitungen steht der Krisenstab in dem neben Ämtern und Dienststellen der städtischen Verwaltung auch externe, ereignisbezogene Mitglieder vertreten sind. Hierzu gehören zum Beispiel die Feuerwehr, das Ordnungsamt, das Gesundheitsamt, das Amt für Verkehrsmanagement. Für die Kommunikation nach Außen ist das Amt für Kommunikation im Krisenstab vertreten.

Die Leitung des Krisenstabes wird durch den für die Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz zuständigen Dezernenten bzw. einem/einer von ihm benannten Vertreter/Vertreterin wahrgenommen.

Seine Funktionsfähigkeit hat der Krisenstab in mehr als 150 Einsätzen seit seiner Gründung im Jahre 1987 unter Beweis gestellt. Ereignisse verschiedenster Art wie Unwetterlagen, Hochwasser, Tierseuchen, Explosionen oder auch die Beseitigung von Kampfmitteln (Bomben) gaben bisher Anlass, das Krisenmanagement zu aktivieren.

Zur Information richtet der Krisenstab bzw. die Feuerwehr Düsseldorf im Bedarfsfall das Gefahrentelefon ein, über das Betroffene Hinweise bei einem akuten Ereignis erhalten können. Zur Erteilung von Auskünften zu betroffenen Personen nach einem größeren Schadenereigniss, kann darüber hinaus die Personenauskunftsstelle besetzt werden. Die entsprechenden Callcenter-Anschlüsse werden in den Medien bekannt gegeben.

Gefahrentelefon

Durch die Inbetriebnahme des Gefahrentelefons stellt die Gefahrenabwehrbehörde sicher, dass Interessierten und Hilfesuchenden zeitnah und unmittelbar Informationen zu den jeweiligen Ereignissen gegeben werden können. Das Gefahrentelefon ist durchgehend erreichbar und informiert im passiven Betriebszustand über eine automatische Bandansage.

Im Einsatzfall wird die Bandansage deaktiviert und die vorhandenen Telefonarbeitsplätze personell besetzt. Die Einrichtung des Gefahrentelefons wird darüber hinaus ggf. bei (Gross)-Veranstaltungen als Bürgertelefon genutzt. Über die Medien wird die Besetzung bekann gegeben.

Gefahrentelefon 0211/3889 889