Welche Abmessungen sollen Aufzüge haben, um für die Benutzung mit Krankentragen geeignet zu sein?
In Gebäuden mit mehr als fünf Geschossen müssen Aufzüge verbaut sein, die auch zur Aufnahme einer Krankentrage geeignet sind. Der Fahrkorb eines Aufzuges muss eine nutzbare Grundfläche von mindestens 1,10 Meter mal 2,10 Meter aufweisen. Die Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 0,90 Meter aufweisen. Vor den Aufzügen muss eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein.