Meldung eines Ausfalls/einer Beeinträchtigung einer brandschutztechnischen Einrichtung/Anlage
Meldung eines Ausfalls/einer Beeinträchtigung einer brandschutztechnischen Einrichtung/Anlage
Hier können Sie uns den Ausfall/die Beeinträchtigung einer brandschutztechnischen Einrichtung/Anlage melden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass hierdurch Ihre Pflichten als Betreiber unberührt bleiben (§ 3 BauO NRW).
Sofern bauordnungsrechtlich erforderliche sicherheitstechnische Anlagen oder Einrichtungen ungeplant/geplant ausfallen, sind eigenverantwortlich wirksame Kompensationsmaßnahmen zu treffen, um den Schutzzielen der betroffenen Anlagen/Einrichtungen zu entsprechen.
Art und Umfang der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden üblicherweise durch Brandschutzsachverständige konzipiert. Auch eine Abstimmung mit dem Sachversicherer kann ggf. erforderlich werden.
Zuständig für die Beurteilung dieser Kompensationsmaßnahmen ist i.d.R. die städtische Bauaufsicht
(Herr Mertens, stefan.mertens@duesseldorf.de).
Grundsätzlich hat der Betreiber am Anlaufpunkt der Feuerwehr und am Ort des Ausfalls selbst eindeutig auf den Ausfall der Sicherheitseinrichtung hinzuweisen (Kennzeichnung mind. in DIN A4 nach den Vorgaben aus DIN 4066).
Nach Beendigung der Instandsetzung ist die Feuerwehr Düsseldorf per E-Mail (vb-feuerwehr@duesseldorf.de) zu informieren.