Wo und warum wird eine Brandverhütungsschau durchgeführt?
Gesetzliche Grundlage bildet hier der § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). In Gebäuden, Betrieben oder Einrichtungen, die ein erhöhtes Gefährdungspotential besitzen, in denen sich viele Personen aufhalten oder in denen bedeutende Sachwerte untergebracht sind, werden in regelmäßigen Abständen auf die Einhaltung der baulichen, anlagentechnischen oder organisatorischen Vorschriften hin überprüft.
Ziel ist es, den Nutzern eine Selbstrettung zu gewährleisten sowie der Feuerwehr eine effektive Menschenrettung und Brandbekämpfung zu ermöglichen.