In welchem Zeitraum muss ein „abgelaufener“ Feuerlöscher geprüft bzw. ersetzt werden muss?
Grundsätzlich schreibt die betreffende Norm für die Instandhaltung von Feuerlöschern einen maximalen Zeitabstand zwischen zwei Inspektionen von 2 Jahren vor. In Betrieben ist gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, Nr. 6.3.2 jeder Feuerlöscher mindestens alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen. Von dieser Prüfung der Funktionsfähigkeit durch den Sachkundigen bleiben die zusätzlichen wiederkehrenden Prüfungen der Feuerlöscher nach der Betriebssicherheitsverordnung unberührt (innere Prüfung alle vier (Dauerdrucklöscher) bzw. sechs (Aufladelöscher) Jahre, Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre).
Zu Details für Ihren konkreten Fall bzw. Feuerlöscher kontaktieren Sie bitte eine Fachfirma bzw. Wartungsservice für Feuerlöscherinstandhaltung.