Was darf in Garagen gelagert werden?
In Mittel- und Großgaragen dürfen keine brennbaren Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. Ausnahme: Je Einstellplatz dürfen bis zu vier Räder für ein Kraftfahrzeug innerhalb eines Einstellplatzes gelagert sowie Fahrräder innerhalb der Garage abgestellt werden. Die Nutzbarkeit der notwendigen Stellplätze darf durch die Lagerung der Räder und das Abstellen der Fahrräder nicht beeinträchtigt sein. In Kleingaragen kleiner 100 Quadratmeter dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.
Eine Lagerung von Lacken, Farben, Sperrmüll etc. ist nicht gestattet.