Was darf in Garagen gelagert werden?

In Mittel- und Großgaragen dürfen keine brennbaren Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. Ausnahme: Je Einstellplatz dürfen bis zu vier Räder für ein Kraftfahrzeug innerhalb eines Einstellplatzes gelagert sowie Fahrräder innerhalb der Garage abgestellt werden. Die Nutzbarkeit der notwendigen Stellplätze darf durch die Lagerung der Räder und das Abstellen der Fahrräder nicht beeinträchtigt sein. In Kleingaragen kleiner 100 Quadratmeter dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.

Eine Lagerung von Lacken, Farben, Sperrmüll etc. ist nicht gestattet.

Ist es zulässig, Wandhydranten Typ F in einer Tiefgarage aufgrund von Trinkwasserhygiene-Anforderungen durch andere Löscheinrichtungen zu ersetzen?


Derartige Wandhydranten Typ F können durch trockene Steigleitungen nach DIN 14462, Teil 2 ersetzt werden. Die Löscheinrichtung ist grundsätzlich in der Schleuse zu installieren. Die trockene Steigleitung ist mit einer Schlauchanschlusseinrichtung nach DIN 14461 so auszurüsten, dass diese sich nicht im Öffnungsbereich der Schleusentüren befinden. Die Länge der Schleuse (Sicherheitsschleuse) muss mindestens drei Meter betragen. Die Einspeisung ist in unmittelbarer Nähe des Treppenraumzuganges gut sichtbar so anzuordnen, dass bei angeschlossenen Schläuchen die Laufwege in das Gebäude möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Einspeisung ist mit einem Schild "Löschwassereinspeisung Schleuse Tiefgarage" (DIN 4066) zu kennzeichnen.

Dürfen in Tiefgaragen Ladestationen für E-Autos betrieben werden?

Nach den Ausführungen der Niederschriften der Dienstbesprechung der Obersten Baubehörde mit den Bauaufsichtsbehörden vom Mai 2017 ist der Einbau von Ladestationen für e-Fahrzeuge nicht genehmigungspflichtig und stellt keine Nutzungsänderung der Garage dar. Es sind lediglich die einschlägigen technischen Regeln für Elektroinstallationen etc. einzuhalten.

Sofern die Anlagen außerhalb von Rettungswegen betrieben werden, sind bezüglich des Brandschutzes keine zusätzlichen Forderungen zu stellen.

Dürfen Stellplatz in Tiefgaragen mit Toren verschlossen werden?

Grundsätzlich ist das nicht zulässig. Abweichungen im Einzelfall beantragen Sie im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beim Bauaufsichtsamt.