Was muss beim Bau eines Löschwasserbrunnen beachtet werden?
Gemäß des Wasserhaushaltsgesetz ist für die Errichtung eines Löschwasserbrunnens eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Für Brunnen, die im Rahmen von Baumaßnahmen errichtet werden, ist im Umweltamt das Sachgebiet 19/4.3 (Ansprechpartner Herr Broch, Tel.-Nr: 0211/89-25 075) zuständig. Für die Errichtung von Löschwasserbrunnen auf gewerblich genutzten Grundstücken, die nicht im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme stehen und bei denen es sich nicht um Anlagen handelt, für die die Bezirksregierung zuständig ist, ist beim Umweltamt die Abteilung 19/2 zuständig.
Hier sind die Ansprechpartner nach Branche aufgelistet.