Was darf in einem Treppenraum gelagert werden?
Der Treppenraum bildet den wichtigsten Teil des Rettungsweges aus allen Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen. Als essentieller Teil des Rettungsweges muss dieser zu jeder Zeit und uneingeschränkt nutzbar sein. Denn bei einem Feuer müssen sich die Bewohner nicht nur schnellstmöglich und ungehindert ins Freie bewegen können, sondern auch die Feuerwehr oder der Rettungsdienst nutzen diesen Weg, um schnellstmöglich ins Gebäude zu gelangen. Grundsätzlich ist auf Treppen eine Breite von mindestens 1 m freizuhalten.
Eine Lagerung von brennbaren Gegenständen im Treppenraum oder auch innerhalb von Fluren gefährden die Schutzziele der Landesbauordnung und sind grundsätzlich unzulässig. Für konkrete Fragen zu Einzelfällen wenden Sie sich bitte an das Bauaufsichtsamt, Amt 63, als zuständige Behörde.