Wann, warum und zu welchen Themen wird der Vorbeugende Brandschutz beteiligt?
Die Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz sind Berater für die jeweiligen Genehmigungsbehörden, wie z.B. das Bauaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf oder die Bezirksregierung Düsseldorf. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt der Feuerwehr Düsseldorf einen Bauantrag zur Bewertung vorlegt. Dort wird prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr. Berücksichtigt werden folgende Punkte:
- Können sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden?
- Wird eine Brandausbreitung verhindert?
- Kommt die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude?
- Steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung?
- Muss Löschwasser zurückgehalten werden können?
- Sind betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten?
- Genehmigungs- und Planungsverfahren, Löschwasserversorgung
Das Sachgebiet 37/61 ist in vier Bereiche untergliedert. In den Bereichen "Nord", "Süd" und "West" werden in Abhängigkeit von der Stadtteilzuordnung alle Stellungnahmen zu Bau- und Planungsanträgen erstellt. Weiterhin beurteilen die Fachberater geplante Straßenbaumaßnahmen und deren Wirkung auf den zweiten Rettungsweg.
Das Aufgabenfeld des Bereiches "Umwelttechnik" umfasst alle Genehmigungsverfahren, die mit Industrieanlagen und der Produktion, Verarbeitung und Lagerung von Gefahrstoffen verbunden sind.
Darüber hinaus werden im Sachgebiet 37/62 die per Gesetz regelmäßig durchzuführenden Brandverhütungsschauen im Stadtgebiet durchgeführt.