Sondereinsatzgruppe Rettungsassistenten (SEG RettAss)

Sondereinsatzgruppe Rettungsassistenten (SEG RettAss)

Außergewöhnliche Ereignisse wie beispielsweise Busunfälle, Massenkarambolagen auf Autobahnen, schwere Zugunglücke und Großbrände, stellen hohe Anforderungen an die Feuerwehren und die Rettungsdienste. Eine spezielle Ausrüstung und eine fachliche Spezialausbildung der eingesetzten Rettungsdienstkräfte ist dafür notwendig. Mitte der 90er Jahre erarbeitete ein Arbeitskreis die notwendigen Kriterien zur Bewältigung der besonderen Aufgaben bei einem Massenanfall von Verletzten, Erkrankten und zu betreuenden Personen. Personal - und Materialressourcen mussten neu organisert, ausgebildet und angeschafft werden.

Am 6. September 1999 konnte die erfolgreichen Vorarbeiten umgesetzt und die Spezialeinheit "Sondereinsatzgruppe Rettungsassistenten", kurz "SEG RettAss" genannt, in Dienst genommen werden. Dieser Sondereinsatzgruppe gehören zurzeit 150 Mitarbeiter der Berufsfeuerwehr an, die alle über eine Ausbildung zum Rettungsassistenten verfügen und entsprechend einsatzerfahren sind. Beachtenswert ist die Tatsache, dass die Mitglieder der Sondergruppe die Aufgaben rein freiwillig wahrnimmt. Die 24-Stunden-Einsatzbereitschaft erfolgt komplett aus der Freizeit. Bei entsprechenden Schadenereignissen im innerstädtischen Gebiet als auch auf Anforderung anderer Kreise und Kommunen, stehen die Spezialisten in relativ kurzer Zeit zur Verfügung. Die Alarmierung erfolgt über das automatische Peronenalarmierungssystem der Feuerwehrleitstelle.

Die Aufgaben der Sondereinsatzgruppe Rettungsassistenten sind bereit gefächert. Das oberste, im Vordergrund stehende Ziel neben anderen Aufgaben, ist die bestmögliche qualifizierte Versorgung betroffener Menschen.

 

Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Die notfallmedizinische Behandlung von verletzten/erkrankten Personen unter dem Gesichtspunkt eines Massenanfalls.
  • Eine Patientenversorgung innerhalb von erforderlichen Patientenablagen.
  • Eine Patientenversorgung innerhalb eines Behandlungsplatzes.
  • Die Übernahme von Führungsaufgaben innerhalb des Behandlungsplatzes.
  • Führung von Rettungssanitätern und Rettungsassistenten innerhalb eines Behandlungsplatzes, die nicht der SEG angehören.
  • Patientenregistrierung und Dokumentation der medizinischen Maßnahmen.

 

Es versteht sich von selbst, dass diese verantwortungsvollen Aufgaben nur von speziell aus- und regelmäßig fortgebildeten Rettungsdienstmitarbeitern übernommen werden können. Deshalb sind neben der Ausbildung zum Rettungsassistenten und die erfolgreiche Teilnahme an einem Feuerwehrgrundausbildungslehrgang, durch den oben genannten Arbeitskreis festgelegte Mindestanforderungen. Der Besuch von wiederkehrenden Fortbildungen ist selbstverständlich.