Die Aufgaben der Sondereinsatzgruppe Rettungsassistenten sind bereit gefächert. Das oberste, im Vordergrund stehende Ziel neben anderen Aufgaben, ist die bestmögliche qualifizierte Versorgung betroffener Menschen.
Aufgaben sind zum Beispiel:
- Die notfallmedizinische Behandlung von verletzten/erkrankten Personen unter dem Gesichtspunkt eines Massenanfalls.
- Eine Patientenversorgung innerhalb von erforderlichen Patientenablagen.
- Eine Patientenversorgung innerhalb eines Behandlungsplatzes.
- Die Übernahme von Führungsaufgaben innerhalb des Behandlungsplatzes.
- Führung von Rettungssanitätern und Rettungsassistenten innerhalb eines Behandlungsplatzes, die nicht der SEG angehören.
- Patientenregistrierung und Dokumentation der medizinischen Maßnahmen.
Es versteht sich von selbst, dass diese verantwortungsvollen Aufgaben nur von speziell aus- und regelmäßig fortgebildeten Rettungsdienstmitarbeitern übernommen werden können. Deshalb sind neben der Ausbildung zum Rettungsassistenten und die erfolgreiche Teilnahme an einem Feuerwehrgrundausbildungslehrgang, durch den oben genannten Arbeitskreis festgelegte Mindestanforderungen. Der Besuch von wiederkehrenden Fortbildungen ist selbstverständlich.