Aus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung
Die Ausbildung der Taucher erfolgt nach Feuerwehrdienstvorschrift und wird von den Lehrtauchern durchgeführt. Jeder Taucher muß 50 Tauchgänge nachweisen, bevor er die Feuerwehrtaucherprüfung ablegen kann, die Ausbildung dauert neun Wochen. Wenn die Ausbildung zum Feuerwehrtaucher abgeschlossen ist, muss noch der Sportbootführerschein Binnen A, sowie ein Rheinsprechfunkzeugnis erworben werden.
Ein Strömungsretterlehrgang ist seit einigen Jahren Bestandteil der Fortbildung der Taucherstaffel. Jeder Taucher muss zehn Tauchgänge und die Lehrtaucher 15 Tauchgänge pro Jahr zum erhalt der Tauchbefähigung nachweisen. Alle Taucher und Lehrtaucher müssen praktische Übungsfahrten mit dem Rettungsboot absolvieren. Eine jährliche Unterweisung der Feuerwehrdienstvorschrift ist Pflicht.