Fragen und Antworten zu Rettungsdienst-Gebühren

Fragen und Antworten zu Rettungsdienst-Gebühren

 

Ich habe den Krankenwagen nicht gerufen!

Nach Rettungsdienstgebührensatzung ist die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf gebührenpflichtig, unabhängig, ob Sie oder ein Dritter den Wagen bestellt haben.

 

Ich bin doch krankenversichert?

Wenn der behandelnde oder einweisende Arzt für den Transport eine Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt hat, können die Gebühren mit Ihrer (privaten oder gesetzlichen) Krankenversicherung abgerechnet werden. War der Transport aus medizinischer Sicht nicht erforderlich, erhalten Sie keine Notwendigkeitsbescheinigung und müssen die Kosten selber tragen.

 

Warum ist die Gebühr so hoch, ich wohne doch in der Nähe eines Krankenhauses?

Diese Gebühren setzen sich aus allen Personal- und Sachkosten des Rettungsdienstes zusammen und sind Durchschnittswerte. Es gibt eine Gebühr für einen Krankentransport, sowie für einen Notfalltransport mit und ohne Notarztbegleitung. Die Höhe der Gebühren wird vom Rat der Stadt Düsseldorf durch eine Satzung festgelegt.

 

Warum habe ich eine Rechnung über einen Krankentransport mit dem Hinweis "Eigenanteil" erhalten?

Für die Benutzung des Krankentransport ist eine Gebühr entstanden. Ihre Krankenkasse hat einen Teilbetrag an uns überwiesen. Bei dem Restbetrag handelt es sich um den Versicherten-Eigenanteil, der von Ihrer Krankenkasse nicht überwiesen wird. Der Betrag muß von Ihnen erstattet werden.

Auskünfte über kostenpflichtige Einsätze des Rettungsdienstes

  • Anschrift

    Rettungsdienstgebührenstelle

    Hüttenstraße 68

    40200 Düsseldorf

  • EMail

    Finanzbuchhaltung

  • Telefon & Fax

    Tel: 0211 - 89 20308

    Fax: 0211 - 89 20137

  • Sprechzeiten

    Mo.-Do.: 8.00-15.30 Uhr

    Fr.: 8.00-13.30 Uhr