Tipps und Hinweise
Was tue ich wenn es brennt?
1. Ruhe bewahren
Grundsatz: Ruhe bewahren! Schnelles, aber überlegtes handeln!
Ruhiges und besonnenes Handeln kann Menschenleben retten. Angst und Panik ist ansteckend und führt zu Fehlhandlungen, und somit zur Gefährdung von Menschenleben. Halten Sie sich an folgende Erstmaßnahmen!
2. Feuer melden
Informieren Sie unverzüglich die Feuerwehr über die Notrufnummer 112! Beim Anruf ruhig und deutlich sprechen. Beachten Sie bei einem Notruf unsere Hinweise!
Keine Notrufe via eMail oder über die sozialen Medien!
3. Menschenrettung
Alarmieren Sie nach Möglichkeit alle Hausbewohner - zuerst natürlich die, die direkt vom Brand betroffen sind. Helfen Sie Verletzten oder Hausbewohnern mit einer Beeinträchtigung beim verlassen des Gebäudes. Verlassen Sie das Haus nicht durch verqualmte Trepperäume. Benutzen Sie keine Aufzüge.
4. Brandbekämpfung
Wenn die Möglichkeit besteht, kann jeder auch selbst eine Brandbekämpfung einleiten, denn in der Entstehungsphase eines Brandes reicht zum Löschen der Inhalt eines Wasserglases aus. Führen Sie die Brandbekämpfung aber nur durch, wenn Ihr eigenes Leben nicht gefährdet wird. Dabei ist größte Vorsicht beim Öffnen von Türen geboten! Schließen Sie sofort wieder die Tür des Brandraumes, wenn Sie den Löschversuch abbrechen.
5. Einweisung der Feuerwehr
Wenn Sie das Haus verlassen haben, erwarten Sie bitte die Feuerwehr an der Straße und weisen Sie sie ein. So gewinnen Sie unter Umständen wertvolle Zeit zur Menschenrettung oder Brandbekämpfung.
Was muss ich beim Notruf beachten?
1. Ruhe bewahren!
Sprechen Sie ruhig und deutlich.
2. Wer meldet sich?
Melden Sie sich mit Namen und Aufenthaltsort. Geben Sie evtl. die Telefonnummer an.
3. Wo ist es passiert?
Nennen Sie Straße und Hausnummer, evtl. besondere Örtlichkeiten wie Etagen oder Appartmentnummer, Hinterhöfe, Keller, etc.
4. Was ist passiert?
Schildern Sie was passiert ist, was brennt, wer wo verletzt ist oder Hilfe braucht.
5. Gibt es besondere Zufahrten?
Nennen Sie Besonderheiten bei der Anfahrt. Zufahrten auf das Gelände, Zugänge in das Gebäude usw.
6. Wie viele verletzte Personen?
Geben Sie die Anzahl der verletzten/erkrankten Personen an.
Versuchen Sie die Verletzung / Erkrankung zu beschreiben.
7. Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle!
Warten Sie, ob die Leitstelle Rückfragen hat, oder bis diese das Gespräch beendet.
8. Die Feuerwehr einweisen!
Bleiben Sie so lange vor Ort, bis die ersten Eisnatzkräfte eintreffen. Geben Sie nützliche Hiweise wie z.B. gibt es Verletzte, wo genau ist das Feuer etc.
Weitere Informationen zum Notruf haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Lager- und Brauchstumfeuer
Das betreiben von Lager- bzw. Brauchstumfeuer muss nicht bei der Stadt Düsseldorf angemeldet werden. Als Brennstoff dürfen Sie ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz (einschließlich anhaftender Rinde), trockener Reisig und trockene Zapfen verwendet. Das Verbrennen von nassem Holz, nassen Pflanzenresten, gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz, Abfällen, Kunststoff oder Gummi ist untersagt.
Das Holz darf erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden, damit sich in den Stapeln keine Tiere niederlassen, die in den Flammen umkommen würden. Alternativ muss es vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden. Für weitere Infomrationen beachten Sie bitte die Grundsätze im folgenden Merkblatt.
Funktionsweise und Hinweise für den sicheren Betrieb
Jedes Jahr, wenn die Tage kürzer werden und die Außentemperaturen sich nach unten bewegen, versucht man sich etwas Gemütlichkeit in die Stube zu holen. Spitzenreiter in dieser Disziplin ist der offene Kamin. Wer nicht auf einen solchen zurückgreifen kann, für den gibt es seit einigen Jahren eine Ersatzlösung: Den Ethanol-Kamine.
Sicherheitshinweise:
- Das Gerät sollte eine Zertifizierung des TÜV Rheinland, gemäß DIN 4734 besitzen
- Ethanolbetriebene Öfen und Kamine sind zum Heizen nicht geeignet
- Da die Flammen Abgase erzeugen, muss für regelmäßige Frischluftzufuhr gesorgt werden
- Den Kamin nie unbeaufsichtigt betreiben
- Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von mind. 1 Meter lagern
- Der Kamin muss standfest und gegen Kippen gesichert sein
- Kein Bioalkohol oder Brennpaste in das noch brennende Feuer gießen
- Ablöschen des Feuers gemäß der Bedienungsanleitung bzw. mit der Regulierungsplatte
- Niemals das Feuer mit Wasser löschen
- Vor dem erneuten Befüllen der Brenneinheit muss diese vollständig abgekühlt sein
- Während des Einfüllvorgangs nicht Rauchen, Essen oder Trinken
- Bioalkohol ausschließlich in einem geeigneten Behälter an einem kühlen Ort lagern
Hier finden Sie weiter Informationen für einen richtigen Umgang mit Ethanol-Kaminen
Weihnachtszeit - Freudenzeit?
Alle Jahre wieder beginnt für Kinder und Erwachsene die schönste Zeit des Jahres. Der Duft von frischgebackenen Keksen vermischt sich mit dem von Kerzen und Adventsgestecken und läßt die Vorfreude auf Weihnachten steigen. Damit diese Zeit auch weiterhin unbeschwert bleibt, haben wir Ihnen hier Tipps zur Advents- und Weihnachtszeit zusammengestellt.
In der Advents- und Weihnachtszeit häufen sich die Einsätze, die auf die Verwendung von Wachskerzen zurückzuführen sind. So schätzt der Verband der Sachversicherer die Schäden durch Brände von Adventsgestecken oder Weihnachtsbäumen in Deutschland auf mehr als 10 Millionen Euro jährlich.
Viel schlimmer sind aber die bei Bränden entstehenden Personenschäden!
Sie können solche Ereignisse vermeiden, wenn Sie einige Vorsichtsmaßnahmen konsequent einhalten.
Tipps zum Advent und zu Weihnachten
Tipps im Umgang mit dem Feuerwerk
Einmal im Jahr zu Silvester werden in Deutschland immer wieder Menschen durch ein lichtsinnigen Umgang mit Feuerwehrkskörpern schwer verletzt oder getötet. Wir haben Ihnen hier einige Tipps zusammengestellt, damit Ihre Feier in das neue Jahr unbeschwert und fröhlich verlaufen kann.
Die wichtigesten Maßnahmen:
-
Verwenden Sie nur zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen und einer Registriernummer
-
Feuerwerkskörper gehören nicht unbeaufsichtigt in die Hände von Kindern und Jugendlichen
-
Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen
-
Bringen Sie niemals gebündelt oder gemeinsam Feuerwerkskörper zur Explosion, auch nicht in Dosen oder Flaschen
Weitere Informationen im richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern haben wir Ihne hier zusammengestellt.
Sommerzeit – Grillzeit
Kaum zeigen sich erste frühlingshafte Temperaturen, da werden die Grills ausgepackt und die Grillsaison eröffnet. Aufgrund der Beliebtheit bei Jung und Alt verzichten manche sogar im Winter nicht auf das Grillvergnügen. Dabei kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, verursacht durch Leichtsinn, Gedankenlosigkeit und Ungeduld.
Hinweise im richtigen Umgang:
- Suchen Sie sich für Ihr Grillplätzchen eine ebene und freie Stelle
- Stellen sie den Grill immer auf einen festen Untergrund
- Achten Sie darauf, dass sie nie auf Holzfußböden o.ä. brennbaren Untergründen grillen
- Lassen sie niemals den Grill unbeaufsichtigt!
- Benutzen Sie nur sicherheitsgeprüfte Grillgeräte und Anzündhilfen
- Verwenden Sie niemals Brennspiritus, Benzin oder andere leicht entzündliche Stoffe als Anzünder
- Halten sie geeignetes Löschmaterial wie z.b. einen Eimer Wasser oder Sand bereit
Für ein sicheres Grillvergnügen halten Sie sich an unsere Tipps für die Grillzeit!
Rauchmelder rettet Leben
In der Bundesrepublik Deutschland sterben pro Jahr mehr als sechshundert Menschen durch Feuer und vor allem auch Rauch. Über 5.000 Menschen werden bei Bränden verletzt, die Sachschäden betragen viele Millionen. Besonders gefährlich ist der bei Wohnungsbränden entstehende Rauch, weil er sich um ein Vielfaches schneller verbreitet als Feuer. Schon in wenigen Sekunden kann die gewohnte Umgebung so stark verrauchen, dass Lebensgefahr besteht. Im weiteren finden Sie weitere Informationen zum Thema Rauchmelder.
Vorsicht beim Baden im Rhein und in Baggerseen
Bei sommerlichen Temperaturen suchen viele Menschen im kühlen Nass Abkühlung. Doch das Schwimmen im Rhein und Baggerseen birgt einige Gefahren! Generell sollten Menschen, die sich zum Baden ins Freigewässer wagen, einige Regeln beachten. Das Baden in Düsseldorfer Baggerseen ist nur im Unterbacher See in den beiden Strandbädern erlaubt. Im Rhein gibt es kein generelles Badeverbot, hier appellieren wir: Im Rhein herrscht Lebensgefahr! Auch geübte Schwimmern können im Freigewässer bei Unterströmungen Not gerate! Für das Schwimmen und Baden haben wir für Sie einige Hinweise zusammengestellt.