Alle Möglichkeiten der Namensänderungen sind abschließend in den Vorschriften des bürgerlichen Rechts geregelt. Es muss daher immer zuerst geklärt werden, ob eine Namensänderung z.B. beim Standesamt möglich ist.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung soll eine Unzumutbarkeit im Einzelfall beseitigen und ist daher nur im Ausnahmefall zulässig. Dies bedeutet, dass ein wichtiger Grund für die Namensänderung nachgewiesen werden muss. Der Wunsch nach einem anderen Namen alleine ist nicht ausreichend. Straftaten können dazu führen, dass eine Namensänderung nicht durchgeführt werden darf.
Die Namensänderungsbehörde in Düsseldorf ist zuständig bei:
- Aktuellem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Düsseldorf
- aktuellem Wohnsitz im Ausland und letztem Wohnsitz in Düsseldorf
Eine behördliche Namensänderung ist nur für deutsche Staatsangehörige möglich.
Außerdem können dieser Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Düsseldorf einen Antrag stellen:
- Staatenlose
- Anerkannten ausländischen Flüchtlinge
- Asylberechtigte.