Die angegebenen Ausmaße entsprechen der tatsächlichen - beabsichtigten - Inanspruchnahme des Straßenraumes. Diese Angaben können auf Kosten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers nachgeprüft werden.
Ich verpflichte mich bzw. wir verpflichten uns ferner, für alle Schäden und Verschmutzungen, die von den Baufirmen oder Handwerkern bei der Durchführung der Bauarbeiten an den Verkehrseinrichtungen und -anlagen sowie an den Einrichtungen der Straßenentwässerung und am Straßenkörper verursacht werden, zu haften und die Kosten für deren Beseitigung zu übernehmen.
Die Inanspruchnahme des Straßenraumes darf erst dann erfolgen, wenn die beantragte Ausnahmegenehmigung und Sondernutzungserlaubnis erteilt ist. Die Kosten der gegebenenfalls notwendigen Beschilderungs- und Absperrmaßnahmen werden von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller übernommen.
Dieser Straßenraum (genaue Bezeichnung der Örtlichkeit) soll in Anspruch genommen werden.
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