Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung der Bezirksvertretung 10 vorzutragen, sofern diese Bestandteil der Tagesordnung ist. Bitte beachten Sie hierzu die nachstehenden Hinweise.
Hinweise zur Einwohnerfragestunde
Nach § 22 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Fragen spätestens 2 Wochen vor der Einwohnerfragestunde schriftlich einzureichen. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie
- keine Wertung enthalten
- kurz gefasst sind und somit eine kurze Beantwortung durch die Verwaltung ermöglichen
- nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen
Mit einem separaten Schreiben erhalten Sie von der Bezirksverwaltungsstelle 10, den Termin und die Einladung zur nächsten Einwohnerfragestunde, in der Sie Ihre Frage in maximal 3 Minuten vortragen und eine Zusatzfrage stellen können.
Sollten die Fragestellerin/ der Fragesteller jedoch nicht anwesend sein, gilt Ihre / Seine vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen.
Ein Anspruch auf schriftliche Beantwortung besteht nicht. Fragen, die nach Ablauf der Fragestunde noch nicht behandelt worden sind, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.