Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Anliegen im Rahmen einer Einwohnerfragestunde zu Beginn der Sitzung der Bezirksvertretung 2 vorzutragen.
Bitte beachten Sie hierzu den nachstehenden Hinweis und vermerken dies bitte ausdrücklich im Textfeld des Kontaktformulars.
Hinweis
Nach § 22 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf sind Fragen spätestens 2 Wochen vor der Einwohnerfragestunde schriftlich einzureichen. Sie sind nur dann zulässig, wenn
- die Bezirksvertretung für das betreffende Thema entscheidungs- oder anhörungsbefugt ist
- sie schriftlich eingereicht werden und Absenderangaben enthalten
- die Zwei-Wochen-Frist gewahrt ist
- kurz gefasst sind und somit eine kurze Beantwortung ermöglichen
- keine Wertungen enthalten
- nicht gegen datenschutzrechtliche und sonstige Geheimhaltungsvorschriften verstoßen
Mit einem separaten Schreiben erhalten Sie von der Bezirksverwaltungsstelle 2, den Termin und die Einladung zur nächsten Einwohnerfragestunde, in der Sie Ihre Frage in maximal 3 Minuten vortragen und eine Zusatzfrage stellen können.
Sollten die Fragestellerin/ der Fragesteller jedoch nicht anwesend sein, gilt Ihre / Seine vorher schriftlich eingereichte Frage als zurückgezogen. Ein Anspruch auf schriftliche Beantwortung besteht nicht. Fragen, die nach Ablauf der Fragestunde noch nicht behandelt worden sind, werden bis zur nächsten Fragestunde zurückgestellt.