Die Verarbeitung der mit dem Fragebogen erhobenen personenbezogenen Einzelangaben (=Daten) ist weder in einem Gesetz noch in einer anderen verbindlichen Rechtsvorschrift geregelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angaben von Ihnen freiwillig gemacht werden.
Die Daten werden vom Vermessungs- und Katasteramt gespeichert. Für Sie besteht die Möglichkeit, die Angaben ganz oder teilweise zu verweigern. Dies führt jedoch unter Umständen dazu, dass Ihr Antrag auf Zuweisung eines Baugrundstückes nicht bearbeitet werden kann.
Mir ist bekannt, dass diese Einwilligung von mir jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Fehlende Angaben können zur Nichtbearbeitung des Antrages führen.