Informationen für Heilpraktikeranwärter(innen)

Mensch, L. da Vinci ©Peter Hermes Furian/fotolia.com

Informationen für Heilpraktikeranwärter(innen)

Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 HeilprG benötigt.

Mit dieser Erlaubnis wird ein breites heilkundliches Betätigungsfeld eröffnet. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, eine auf die Bereiche Psychotherapie oder Physiotherapie beschränkte Erlaubnis zu erteilen.

Zuständigkeit

Die Stadt Düsseldorf ist gemäß § 3 des Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG-NRW) zunächst einmal für Bürgerinnen und Bürger zuständig, die ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben. Alternativ besteht eine Zuständigkeit, wenn Antragstellerinnen oder Antragsteller beabsichtigen, ihren Beruf in Düsseldorf auszuüben. Diese Absichtserklärung muss hinreichend konkret sein. Jeder Antrag wird daraufhin im Einzelfall geprüft.

Für die Erlaubniserteilung zur Ausübung der Heilkunde beschränkt auf dem Bereich der Physiotherapie ist das Gesundheitsamt Düsseldorf zentral für alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus ganz Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Entscheidung erfolgt in der Regel nach Aktenlage.

Ist für die Stadt Düsseldorf die Zuständigkeit nicht gegeben, sollten Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Gesundheitsamt wenden.

Hinweis:

Hinweis:

Da eine hohe Zahl an Anmeldungen zu verzeichnen ist, kommt das Gesundheitsamt an seine Kapazitätsgrenzen. Darum werden sowohl für die Heilkunde allgemein als auch eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie die Zulassungszahlen auf jeweils 120 Personen begrenzt. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs berücksichtigt. Eingehende Anmeldungen, die dazu führen, dass die Anmeldezahl von 120 Personen überschritten wird, werden NICHT zwangsläufig für den folgenden Prüfungsdurchlauf vorgemerkt.
Hier ist nach Ablehnung eine erneute Anmeldung erforderlich.

Aufgrund des hohen Telefonaufkommens möchten wir Sie bitten, von Rückfragen z.B. betreffend des Eingangs Ihrer Unterlagen abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

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