Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

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Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen

Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.

Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.

Aspekte der pflegerischen Versorgung werden vom Amt für soziale Sicherung und Integration - WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) geprüft.

Weiterführende Links im Internet:

Infektionsschutzgesetz - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG)

TRBA 250 - Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege: "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)"

Informationen des RKI - Robert Koch-Institut (RKI): Beiträge zum Thema "Infektionsprävention in Heimen und Pflegeeinrichtungen". Das RKI ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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