Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Infektionshygienische Überwachung von Altenheimen und Hospizen
Die infektionshygienische Überwachung der Altenheime und Hospize erfolgt als Regelbegehung gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz, § 17 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst NRW und orientiert sich inhaltlich an der Empfehlung der Kommisstion für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut.
Im Falle des gehäuften Auftretens von Infektionskrankheiten (z.B. Durchfallerkrankungen, Infektionen mit multiresistenten Erregern) werden die Einrichtungen beratend unterstützt.
Aspekte der pflegerischen Versorgung werden vom Amt für soziale Sicherung und Integration - WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) geprüft.