Blei im Trinkwasser

Blei im Trinkwasser

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei wurde ab dem 01.12.2013 auf 0,010 mg/l abgesenkt. Ab diesem Datum ist der Besitzer einer im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzten Trinkwasser-Installation außerdem verpflichtet, die Verbraucher darüber zu informieren, wenn in der Trinkwasser-Installation nach seiner Kenntnis Bleirohre vorhanden sind.

Laut Definition der Trinkwasserverordnung zählen zu den gewerblichen Tätigkeiten z.B. die Vermietung von Wohnraum oder die Vermietung von gewerblich genutzten Immobilien. Eine öffentliche Tätigkeit liegt zum Beispiel bei Krankenhäusern, Seniorenheimen, Hotels, Schulen und Kindertagesstätten vor.

Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung für Blei kann in der Regel nicht eingehalten werden, wenn in der Trinkwasser-Installation Bleirohre vorhanden sind. Sollten, gegebenenfalls auch nur in Teilbereichen, noch Bleirohre verbaut sein, so ist grundsätzlich der Austausch dieser Rohre durch trinkwassergeeignete Materialien (z.B. Edelstahl) zu empfehlen.

Die Aufnahme erhöhter Bleikonzentrationen über einen längeren Zeitraum sollte vermieden werden, da sie zu Gesundheitsschäden führen kann. Insbesondere bei Ungeborenen, Säuglingen und Kindern kann die vermehrte Aufnahme von Blei zum Beispiel zu Schädigungen des Nervensystems führen oder die Blutbildung beeinträchtigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, dass - selbst bei Einhaltung des Blei-Grenzwerts von 0,01 mg/l - Säuglinge grundsätzlich nicht mit Trinkwasser versorgt werden sollten, das durch Bleileitungen geflossen ist. 

In Deutschland werden Bleirohre in der Trinkwasserversorgung grundsätzlich seit 1973 nicht mehr verwendet. Aber auch in Häusern älteren Baujahres wurden in der hiesigen Region überwiegend andere Leitungswerkstoffe als Blei eingebaut.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob in Ihrer Trinkwasser-Installation Bleileitungen vorhanden sind, können Sie z.B. einen Gas- und Wasserinstallateur zu Rate ziehen, der zumindest für die frei sichtbaren Leitungsabschnitte unmittelbar hinter dem Trinkwasserhausanschluss eine entsprechende Auskunft geben kann.

Bei dem Vorhandensein von Bleirohren beziehungsweise einem diesbezüglichen Verdacht kann eine Trinkwasseruntersuchung Aufschluss über eine mögliche Grenzwertüberschreitung für Blei geben. Hierzu sollten Sie für die Beprobung und Untersuchung des Trinkwassers ein Labor beauftragen, das über eine Akkreditierung gemäß Trinkwasserverordnung verfügt.

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