Die Aufgaben des Gesundheitsamtes:
- Hygienische Überwachung der Qualität von Schwimmbadwasser
- Hygienische Überwachung von Schwimmbädern
- Beratung zu Schwimmbadhygienefragen
Da durch Badebeckenwasser Infektionskrankheiten übertragen werden können unterliegen öffentlich zugängliche Schwimmbäder einschließlich ihrer Wasseraufbereitungsanlagen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Gesetzliche Grundlagen für die Überwachung bilden das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die DIN 19643 und die Empfehlung vom Umweltbundesamt: "Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung".
Badewasser aus öffentlichen Schwimmbecken muss so beschaffen sein, dass der Badegast nicht durch Krankheitserreger gesundheitlich gefährdet wird.
Um sicherzustellen, dass jedem Badegast eine einwandfreie Wasserqualität zur Verfügung gestellt wird, wird das Beckenwasser technisch aufbereitet. Zur Erfolgskontrolle wird das Beckenwasser in allen öffentlichen Hallen- und Freibädern, Lehrschwimm- und Hotelbädern sowie in Therapie- und Saunatauchbecken in regelmäßigen Abständen auf seine chemisch-physikalische und mikrobiologische Qualität untersucht.
Zusätzlich überprüft das Gesundheitsamt die hygienischen Gegebenheiten in Umkleide- und Duschkabinen, im Toiletten- sowie im Badebereich.
Über Barfußbereiche, Sitzflächen, Umkleide- und Toilettenbereiche kann es zur Übertragung von Fußpilz und Warzenviren kommen. Daher sind die Flächen in Nassbereichen und Umkleiden fortlaufend desinfizierend zu reinigen, um eine Weiterverbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.
In den Schulschwimmbädern sind im Rahmen des Hygieneplanes die notwendigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen detalliert zu beschreiben.