Betriebswasseranlagen wie Regenwassernutzungs-, Grauwasser- und Brunnenanlagen
Betriebswasseranlagen wie Regenwassernutzungs-, Grauwasser- und Brunnenanlagen
Im Zuge der Kosten- und Betriebsmitteleinsparung suchen nicht nur Industrie- und Gewerbebetriebe, sondern auch Privathaushalte nach Möglichkeiten, um energie- und ressourcenschonend zu haushalten. Für diese Zwecke werden unter anderem Nichttrinkwasseranlagen verwendet. Diese umfassen Betriebswasseranlagen wie Regenwassernutzungs-, Grauwasser- und Brunnenanlagen. Sie sind streng von Trinkwasserinstallationen zu trennen und die Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt ist zu beachten (§ 12 Trinkwasserverordnung - Einzelnorm).
Betriebswasseranlagen sind Anlagen, deren Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Diese Anlagen werden häufig im Haushalt zusätzlich zu den Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung betrieben, beispielsweise für die Toilettenspülung und zum Wäsche waschen.
In Industrie und Gewerbe kann die von den öffentlichen Wasserversorgern bezogene Trinkwassermenge dadurch reduziert werden, dass betriebseigene Brunnen installiert oder, wenn schon vorhanden, wieder in Betrieb genommen werden. Solche Brunnenanlagen, die Wasser führen, das keine Trinkwasserqualität besitzt, sind dem Gesundheitsamt anzuzeigen.