Anlagen der Trinkwasser-Installation (Hausinstallationen zur Trinkwasserverteilung)

Wassertropfen © Sandor Jackal/fotolia.com

Anlagen der Trinkwasser-Installation (Hausinstallationen zur Trinkwasserverteilung)

Die Trinkwasser-Installation umfasst sämtliche Rohrleitungen, Armaturen und Anlagen, die sich zwischen der Übergabe des Trinkwassers durch den Wasserversorger am Hausanschluss und der Entnahmestelle, dem "Zapfhahn des Verbrauchers" befinden.

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Überwachung des Trinkwassers in Installationen, die bei der Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit, z.B. in Krankenhäusern oder Pflegeheimen, betrieben werden.

Das Gesundheitsamt berät Sie zu Fragen hinsichtlich der Trinkwasserhygiene in Trinkwasser-Installationen, welche Maßnahmen bei Beanstandungen des Trinkwassers ergriffen werden können und welche Untersuchungen sinnvoll sind, um die Qualität des Trinkwassers zu überprüfen.

Aktuelle Information: Änderung der Trinkwasserverordnung.

Die Trinkwasserverordnung wurde zum 05.12.2012 erneut novelliert. Dadurch ergeben sich auch Änderungen hinsichtlich der Durchführung der seit dem 01.11.2011 bestehenden Untersuchungspflicht für Trinkwassererwärmungsanlagen auf Legionellen. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Anzeigepflicht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung entfällt
  • Das Untersuchungsintervall für Anlagen die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit betrieben werden, wird von jährlich auf alle drei Jahre verlängert
  • Dies gilt nicht für Anlagen, die im Rahmen einer öffentlichen Tätigkeit genutzt werden; hier bleibt es bei dem jährlichen Untersuchungsintervall
  • Die Frist für die erste Untersuchung wurde bis zum 31.12.2013 verlängert
  • Die Ergebnisse der Untersuchungen müssen dem Gesundheitsamt nur noch bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von 100 KBE/100 ml gemeldet und übermittelt werden
  • Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts muss der Besitzer der Anlage unverzüglich und eigenständig Gegenmaßnahmen ergreifen, ohne dass es einer Aufforderung durch das Gesundheitsamt bedarf
  • Im Zuge dieser Gegenmaßnahmen sind die diesbezüglich neu veröffentlichten Empfehlungen des Umweltbundesamtes UBA
    zu beachten
  • Das Gesundheitsamt muss über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden


Legionellenuntersuchungen im Warmwasser

Blei im Trinkwasser

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