Schulärztliche Gutachten
Schulärztliche Gutachten
Für viele Entscheidungen anderer Dienststellen, Ämter und Behörden, meist auf Antrag von Leistungserbringern, werden ärztliche Sachverständigengutachten benötigt. Gefragt ist vor allem die unabhängige Beurteilung unter Kenntnis gesetzlicher Bestimmungen und Beachtung der sich immer wieder verändernden Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen.
Die Untersuchungen erfolgen durch Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit unterschiedlichen zusätzlichen Qualifikationen und Weiterbildungen und aus- und weitergebildete Kinderkrankenschwestern.
Auftraggeber sind in der Regel:
- Amt für soziale Sicherung und Integration, unter anderem für:
- Ärztliche Gutachten nach §§ 53, 54 Eingliederungshilfe für Behinderte SGB XII
- Ärztliche Gutachten betreffend Kostenübernahmen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Schulamt
- Bezirksregierung
- Eine detaillierte Auflistung dieser Gutachten und Informationen zum Ablauf finden Sie unter: Entwicklungsstörungen und Behinderungen
Weitere gutachterliche Stellungnahmen erfolgen im Auftrag von Beihilfestellen, wie - Competence Center Beihilfe