Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Die kostenfreie Beratung im Rahmen des § 10 ProstSchG soll Informationen zu verschiedenen gesundheitlichen Themen beinhalten sowie den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Prostituierte verbessern.
Themen:
Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs
Informationen zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 ProstSchG:
Vertrauliches Einzelgespräch (ggf. mit Einsatz einer Sprachmittlung durch das Gesundheitsamt)
Vorlage eines gültigen Ausweises
Erfassung der erforderlichen Personendaten
Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung
auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias/Arbeitsnamen ausgestellt werden
Prostituierte über 21 Jahre müssen die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholen.
Prostituierte unter 21 Jahre müssen die Beratung alle 6 Monate wiederholen
Informationen zur Anmeldung als Prostituierte/r erhalten Sie beim Ordnungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Wie erhalte ich einen Termin für eine gesundheitliche Beratung?
Weiterhin ist eine Terminvereinbarung telefonisch unter der Rufnummer 0211-8992627 sowie persönlich im Gesundheitsamt auf der Kölner Straße 180 im Erdgeschoss, Raum 9 möglich. Per E-Mail erreichen Sie uns unter der Adressesti@duesseldorf.de In der Regel erhalten Sie direkt nach Ihrer Anfrage einen zeitnahen verbindlichen Termin für die Gesundheitsberatung. Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, kann dies in Ausnahmefällen zu Wartezeiten führen.
Sprechzeiten zur telefonischen sowie persönlichen Terminvergabe: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 15.30 Uhr Freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr
Wichtige Information
Wenn Sie sich erstmalig als Prostituierte/r in Düsseldorf anmelden möchten, suchen Sie nach der Terminvereinbarung zur gesundheitlichen Beratung im Gesundheitsamt bitte zeitnah das Ordnungsamt auf, um persönlich einen Termin im Düsseldorfer Ordnungsamt zu vereinbaren. Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit.
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Ordnungsamt Düsseldorf Worringer Straße 111 40210 Düsseldorf
Das ProstSchG beabsichtigt Prostituierte besser zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Als Prostitution wird jegliche sexuelle Dienstleistung gegen Bezahlung bezeichnet. Zudem soll es gesetzliche Grundlagen zur Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen schaffen und dem Schutz der Gesundheit für die in der Prostitution Tätigen dienen. Kriminalität in der Prostitution wie Menschenhandel, Gewalt gegen Prostituierte und Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei sollen bekämpft werden. Das ProstSchG schreibt eine Anmeldung bei der Ordnungsbehörde und eine gesundheitliche Beratung für Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor. Im Rahmen der gesundheitlichen Beratung wird über die Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs durch die Beratungskräfte des Gesundheitsamtes informiert.
Kontakt
Gesundheitsamt Düsseldorf Kölner Str. 180 40227 Düsseldorf