Gewalt
Häusliche Gewalt
Der weitaus häufigste Schauplatz von Gewalt gegen Frauen sind die eigenen vier Wände. Männer jeden Alters, jeder gesellschaftlichen Schicht, jeden Bildungsstands, ob mit ihrer Partnerin verheiratet oder nicht, schlagen, treten, demütigen, vergewaltigen die Frau, die sie angeblich lieben. In den seltensten Fällen gelangt diese Tatsache an die Öffentlichkeit. Weil die Nachbarn, Verwandte und Bekannte wegschauen und die betroffenen Frauen schweigen: Aus Angst, aus Scham, weil sie sich verantwortlich fühlen, weil sie hoffen, dass er sich ändert...
Ein gesellschaftliches Klima, das Gewalt gegen Frauen verharmlost sowie gängige Klischees und Vorurteile verschärfen die Situation zusätzlich. Zu den Überlebensstrategien von Frauen in Gewaltbeziehung gehört – unter anderem auch aus diesen Gründen – die Verharmlosung der Tat bzw. ihre Rechtfertigung und die Entschuldigung des Täters.
Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetz wird der Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt und Täter verstärkt zur Verantwortung gezogen.
Soziale Trainings
Durch die Einführung des Gewaltschutzgesetzes wird der Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt und Täter verstärkt zur Verantwortung gezogen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf fördert die "Sozialen Trainingskurse für Täter von häuslicher Gewalt", die durch AWO Familienglobus gGmbH und Diakonie in Düsseldorf durchgeführt werden. Ab 2011 gab es weitere Mittel für die therapeutische Arbeit mit gewaltbereiten Männern durch das Land NRW. Seitdem werden in Düsseldorf vier "Soziale Trainingskurse" durchgeführt
Informationen, Rat und Hilfe gibt es über Telefon: 0175.1484726.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
Gewalt an Schulen
Die Fachstelle für Gewaltprävention an Schulen unterstützt Schulen, Schulleitungen und pädagogische Fachkräfte in Schulen auf dem Weg zu einem gewaltfreien Miteinander. Das Angebot umfasst Beratung zu einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie auf Klassenebene, Fortbildungs- und Supervisionsangebote, Prozessbegleitung auf Schulebene.
Stop Mutilation
Als Female Genital Mutilation, im Folgendem FGM abgekürzt, oder Weibliche Genitalverstümmelung bezeichnet man jede nicht medizinisch notwendige Verletzung der weiblichen Genitalien. Mit der Beschneidung der Penisvorhaut bei Jungen ist FGM nicht zu vergleichen, da hier das Sexualorgan selbst verletzt wird; der Begriff weibliche Beschneidung ist darum ambivalent: einerseits lehnen Aktivistinnen und Aktivisten den Begriff als beschönigend ab, andererseits kann er aber in der Arbeit mit Betroffenen verwendet werden, die sich durch eine Bezeichnung als "verstümmelt" in eine Rolle als defizitär und als Opfer gedrängt fühlen. Mehr lesen
Zwangsheirat
Als Zwangsheiraten gelten jene Ehen, die gegen den Willen mindestens eines der beiden Partner geschlossen werden. Die davon abzugrenzende arrangierte Heirat wird zwar von Verwandten initiiert oder von Ehevermittlern arrangiert, aber im Einverständnis der Ehepartner geschlossen. Die Kinderheirat kann ebenso als Form der Zwangsehe bezeichnet werden, da sie nicht durch Entscheidung mündiger Ehepartner zustande kommt.
Onlineberatungen zum Schutz vor Zwangsheirat
Nein zu Zwangsheirat – Informationen und Beratung für Mädchen und junge Frauen, die von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind. Die Beratung ist kostenlos und anonym.
Downloads
Handbuch Opferhilfe der Fachgruppe Opferschutz im Kriminalpräventiven Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf
Faltblatt mit örtlichen Adressen: Prävention - Opferhilfe - Opferschutz
Flyer Soziale Trainings für Männer
Migrantinnen beraten Migrantinnen
Infobroschüre Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Grenzen setzen - Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Flyer)
Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Leitfaden für Beschäftigte, Arbeitgeber_innen und Betriebsräte (Broschüre)